Party in der Wohnung

Halloween-Deko, Grusel-Musik und Schreck-Momente: Was Mietern verboten ist

  • VonVanessa Lutz
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Halloween-Partys werden auch in Deutschland immer beliebter. Doch gerade Mieter sollten dabei einige Regeln beachten, ansonsten könnte es ziemlich teuer werden.

Das Gruselfest Halloween steht wieder vor der Tür. Und die aktuellen Wetterprognosen lassen Fans des schaurig-schönen Tages hoffen. Während so mancher in Gruselgewand von Haus zu Haus zieht und Süßigkeiten abstaubt, planen andere eine Feier in der eigenen Wohnung. Das allerdings könnte gerade für Mieter unangenehme Konsequenzen haben. Was ist am 31. Oktober konkret erlaubt und was ist verboten?

Regeln an Halloween: Darauf sollte der Mieter bei der Party achten

Wer eine ausgelassene Gruselfeier in seiner Wohnung plant, muss sich an Regeln halten. Denn: Ein Recht auf Party gibt es nicht, wie auch „DAHAG Rechtsservices“ (DAHAG) erklärt. Sollte die Sause also zu sehr ausarten, drohen Folgen.

Wie „DAHAG“ schreibt, gilt auch an Halloween ab 22 Uhr die Nachtruhe. Das heißt, dass ab dann Zimmerlautstärke angesagt ist. Normales Unterhalten ist in Ordnung, schreien und poltern dagegen nicht. Schlimmstenfalls könnten sich die Nachbarn beim Vermieter beschweren oder gar die Polizei rufen. Das könnte im Zweifel teuer werden: Nächtliche Ruhestörung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro bestraft werden, erklärt „DAHAG“. Bei mehrfacher Störung könne der Vermieter den Mieter abmahnen oder sogar kündigen. Bei welchen Verstößen den Mietern außerdem eine Kündigung droht, erklärt echo24.de in einem Überblick.

Miet-Regeln an Halloween: Ist Deko im Treppenhaus erlaubt?

Während Mieter ihre Wohnungen grundsätzlich einrichten und dekorieren können, wie sie wollen, sollten sie sich im Treppenhaus etwas zurückhalten. Wichtig sei insbesondere, dass der Flur aus Brandschutzgründen nicht mit Gegenständen versperrt werden darf, erklärt „anwalt.de“.

Gruseln an Halloween: 7 schaurige Lost Places in Deutschland

Wohnraum mit Sessel der Villa Dr. Anna L. in Bad Wildungen
Schlossruine Dwasieden bei Sassnitz auf Rügen.
Heilstätte Grabowsee.
Die Katharinenkirche in Oppenheim.
Gruseln an Halloween: 7 schaurige Lost Places in Deutschland

Saisonale Dekoration an der Wohnungstür sei dagegen zulässig, solange sie niemanden beeinträchtigt oder eine Gefahr für Bewohner oder Gäste darstellt. Allerdings dürfe die Türdeko laut „promietrecht.de“ keine bleibenden Schäden verursachen. Auch bei Lichterketten und geräuschvollen Dekoartikeln im Flur gelten Einschränkungen: Die Lichter dürfen nicht den Schlaf der anderen Mieter stören und laute Spaß-Deko muss spätestens um 22 Uhr abgeschaltet werden.

Grusel-Deko an Fenster und Balkon: Worauf Mieter achten müssen

Wer seinen Balkon mit imposanter Grusel-Deko schmücken will, hat hierzulande relativ freie Hand: Laut dem „Mietverein München“ dürfen Mieter ihren Balkon so gestalten und dekorieren, wie sie wollen. Die Grenze sei allerdings da zu ziehen, wo das Eigentum des Vermieters beschädigt werde. Darüber hinaus müsse bei der Deko auch Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden.

Zudem sollten die Gegenstände auch gut befestigt sein, damit keine Gefahr von ihnen ausgeht, erklärt der „Mietverein München“ weiter. Halten sich Mieter nicht an die Regeln, drohen ihnen Strafen. Im Zweifelsfall sei es jedoch immer ratsam, vorab mit dem Vermieter oder den Nachbarn zu sprechen. Dann steht auch in diesem Jahr einer gelungenen Halloween-Party nichts im Wege.

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