Ärger mit Nachbarn droht

Regeln für Mieter: Was ist nach 22 Uhr in der Wohnung streng verboten?

  • Melissa Sperber
    VonMelissa Sperber
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Lärm nach 22 Uhr? In der Mietwohnung ist das keine gute Idee. Denn Nachtruhe ist zeitlich klar definiert und schreibt vor, was erlaubt ist – und was nicht.

Wer nicht in einer eigenen Immobilie, sondern zu Miete wohnt, muss sich an einige Regeln halten – ansonsten droht schnell Ärger mit Nachbarn oder dem Vermieter. So ist beispielsweise genau geregelt, wann Wäsche gewaschen werden darf oder welche Haustiere ohne Erlaubnis gehalten werden dürfen. Doch besonders das Thema Nachtruhe sorgt immer wieder für Diskussionen. Was ist nach 22 Uhr in der Wohnung verboten – und was nicht?

Nachtruhe ab 22 Uhr: Diese Regeln gelten für Mieter bei Handwerksarbeiten oder Partys

Klar ist: Von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt die Nachtruhe, wie das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg erklärt. Dann sollte auf Handwerksarbeiten verzichtet werden. Denn Bohren, Hämmern oder das Verrücken von Möbeln kann als Lärmbelästigung gewertet werden. Im schlimmsten Fall drohen laut „Focus“ bis zu 5000 Euro Strafe.

Bei lauten Partys oder Familienfesten nach 22 Uhr scheint der Streit mit den Nachbarn in manchen Mehrfamilienhäusern praktisch vorprogrammiert. Denn auch diese können, besonders in Kombination mit lauter Musik, als Lärmbelästigung gewertet werden. In diesen Fällen empfiehlt es sich deshalb, bereits im Vorfeld mit den Nachbarn über die Pläne zu sprechen.

Gartenarbeiten oder Staubsaugen nach 22 Uhr: Was ist Mietern verboten?

Auch, wenn es im Sommer bis in die Abendstunden hell bleibt: Gartenarbeiten nach 22 Uhr sind keine gute Idee. Rasenmäher können beispielsweise eine Lautstärke von 78 bis 96 Dezibel erreichen, wie „Antenne Bayern“ schreibt. Wer sich nicht daran hält, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Denn an Sonn- und Feiertagen gilt eine ganztägige Ruhezeit und es droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Selbst wenn nachts ein Glas auf den Boden fällt und in Scherben zerspringt: Wer nach 22 Uhr zum Staubsauger greift, verstößt gegen die Nachtruhe, sobald das Gerät die Zimmerlautstärke überschreitet. Um möglichen Ärger zu vermeiden, sollten Mieter deshalb besser einen Besen nutzen.

Rubriklistenbild: © Christin Klose