Kosten für Heizung
Geld zurück vom Vermieter: In diesem Fall kassieren die Mieter
- VonLaura Bernertschließen
Wohnen in Deutschland ist teuer. Mieter können vom Vermieter in manchen Fällen nun Geld zurückbekommen. Was dahintersteckt.
Mit Beginn des Jahres ist die CO₂-Steuer auf die nächst höhere Stufe geklettert. Das betrifft vor allem Autofahrer. Doch Kosten zum Ausgleich von ausgestoßenem CO₂ betrifft nicht nur den Bereich Verkehr – auch im Wohnsektor fallen teils höhere Kosten an. So werden Meter ebenso wie Hausbesitzer extra dafür zur Kasse gebeten.
Gerecht ist das allerdings nicht. Das gibt auch die Bundesregierung auf ihrer Hompage zu. Denn nicht nur durch sparsames und effizientes Heizen kann CO₂ eingespart werden, auch das Gebäude selbst kann dazu beitragen, beispielsweise durch eine gute Dämmung, eine moderne Heizanlage oder isolierte Fenster. „Mieterinnen und Mieter haben im Gegensatz zu Eigenheimbesitzern auf diese Rahmenbedingungen keinen Einfluss“, schreibt die Regierung.
Gesetz zur Gerechtigkeit von Mietern – in diesen Fällen müssen Vermieter nun zahlen
Um die CO₂-Kosten gerechter zu verteilen, trat zu Beginn des Jahres 2023 ein Gesetz in Kraft. In diesem Zuge hat die Regierung auch eine Wohngeldreform für Bürgergeldempfänger beschlossen, da die Heizkosten zuvor nicht berücksichtigt wurden.
„Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieterinnen und Vermieter“, so die Erklärung auf der Regierungsseite. Wer also als Vermieter saniert, muss einen geringeren Anteil bezahlen. Hindern Vorgaben den Vermieter an Sanierungen, beispielsweise durch Denkmalschutz, werden die Kosten halbiert oder entfallen manchmal ganz. Welche Klauseln Vermieter nicht in den Vertrag schreiben dürfen, hat echo24.de bereits berichtet.
Geld fürs Heizen: So werden die CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt
Den Verteilungsschlüssel und die genaue Höhe der Kosten finden Mieter auf der jährlichen Heizkostenabrechnung. Doch was heißt das jetzt für Mieter? Gibt es eine Zentralheizung im Haus, müssen Vermieter auf der Abrechnung klar kennzeichnen, wie hoch ihr Anteil an den Kosten ist. Außerdem müssen diese Kosten vom Gesamtbetrag abgezogen werden. Der Rest wird dann von den Mietern beglichen.
Anders sieht es aus, wenn Mieter einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger haben, schreibt „focus“. In diesen Fällen müssen die Mieter aktiv auf den Vermieter zugehen und seinen Anteil einfordern. Nachdem die Jahresabrechnung in den Briefkasten geflattert ist, kann das Geld sechs Monate lang eingefordert werden. Wie viele Kosten anfallen, kann man über den Rechner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einsehen.
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