Achtung, Ruhetag
Staubsaugen am Sonntag verboten? In diesen Fällen droht Mietern Ärger
VonMelissa Sperberschließen
Sonn- und Feiertage gelten in Deutschland als Ruhetage – mit klaren Regeln für Mieter. Doch darf trotzdem gesaugt werden?
Für Mieter gelten viele Regeln. So ist beispielsweise nicht nur vorgeschrieben, welche Arbeiten während der Nachtruhe ab 22 Uhr noch durchgeführt werden dürfen, auch welche Haustiere gehalten oder wann Wäsche gewaschen werden darf, ist klar definiert. Wer keinen Ärger mit Nachbarn oder dem Vermieter riskieren will, sollte sich daran besser halten. Doch was gilt, wenn sich sonntags spontan die Familie zu einem Besuch ankündigt: Darf in der Wohnung gesaugt werden?
Darf an Sonntagen gesaugt werden? Darauf müssen Mieter achten
Die Antwort darauf, ob sonntags in der Wohnung gesaugt werden darf oder nicht, ist etwas komplizierter. Denn es kommt darauf an, wie laut der Staubsauger ist oder wie viel Lärm beim Staubsaugen gemacht wird. Prinzipiell gelten Sonntage, aber auch gesetzliche Feiertage, ganztägig als Ruhetage, wie das Verkehrsministerium Baden-Württemberg erklärt. Das bedeutet, dass Mieter innerhalb der eigenen Wohnung alles tun können, solange Nachbarn nicht durch Lärm gestört werden. Als Orientierung gilt hierbei die Zimmerlautstärke, die nicht überschritten werden sollte.
Bei Staubsaugern sollte deswegen darauf geachtet werden, dass die Geräte auf Zimmerlautstärke laufen, erklärt der „MDR“. Bei den meisten modernen Geräten sollte das der Fall sein. Da Lärm jedoch individuell wahrgenommen wird, gibt es DIN-Normen für die Messung und Bewertung von Geräuschen. Werden Geräusche bei einer solchen Messung als Lärmbelästigung bewertet, kann das ein Bußgeld in Höhe bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.
Staubsaugen auch am Sonntag: Zimmerlautstärke darf nicht überschritten werden
In hellhörigen Mehrfamilienhäusern können jedoch auch Staubsauger, die auf Zimmerlautstärke laufen, zu Ärger führen. Hier hilft oft ein Blick in den Mietvertrag, in dem unter Umständen auch aufgeführt wird, welche Tätigkeiten an Sonntagen nicht erlaubt ist. Falls dort Staubsaugen aufgeführt ist, sollten Mieter besser davon absehen.
Kommt es trotz aller Rücksichtnahme zu Streit mit den Nachbarn, hilft es oft, zu reden. Diese Lösung scheint auf der Hand zu liegen, wird jedoch schnell vergessen, wenn die Diskussion um eine mögliche Lärmbelästigung erst einmal hochgekocht ist.
Rubriklistenbild: © Imago
