Bestimmte Tiere erlaubt

Haustiere in Mietwohnung: Diese Tiere dürfen Vermieter nicht verbieten

  • Julia Cuprakowa
    VonJulia Cuprakowa
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Viele Vermieter verbieten Haustiere in ihren Wohnungen. Allerdings dürfen sie das nicht pauschal für alle Tierarten. Denn einige Ausnahmen bestehen.

Hunde- und Katzenbesitzer haben es oft schwer, eine geeignete Wohnung für sich und ihre Lieblinge zu finden. Der Grund: Viele Vermieter wollen keine Haustiere in ihren Wohnungen und verbieten sie mit einer Klausel im Mietvertrag. Wer das Tierhalte-Verbot trotzdem bricht, muss mit Strafen rechnen. Doch nicht bei allen Tierarten bekommen die Vermieter auch Recht: Welche Ausnahmen gibt es?

Verbot von Haustieren in Mietwohnungen – diese Tiere darf Vermieter nicht verbieten

Der Hund gilt als bester Freund des Menschen und die Katze hält sich für eine Gottheit und den Menschen für ihren Sklaven. Wie dem auch sei, die Freundschaft zwischen den beiden Tierarten und dem Menschen besteht schon sehr lange und auch das Zusammenleben ist geschichtsträchtig. Manche Vermieter sehen das allerdings anders und verbieten Tiere in der Wohnung. Aber darf man den besten Freund und Gottheit einfach verbieten?

Die Tierhaltung ist im Mietrecht weitgehend ausgeklammert, wie „bußgeldkatalog.de“ schreibt. Denn Haustiere werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht erwähnt. Im Streitfall kann sich der Vermieter also auf keinen konkreten Paragrafen des Gesetzes berufen. Diese Lücke wird jedoch häufig durch eine Klausel im Mietvertrag zur Haustierhaltung geschlossen. Hat der Mieter einen Mietvertrag mit einem solchen Verbot unterschrieben, ist eine Katze oder ein Hund im Nachhinein nicht mehr möglich. Andere Tiere können jedoch trotz des Verbots gehalten werden. Es handelt sich dabei um Kleintiere, wie zum Beispiel.:

  • Hamster
  • Kaninchen
  • Meerschweinchen
  • Fische
  • Vögel
  • Ungefährliche Reptilien

Haustierverbot in Mietwohnungen – die häufigsten Gründe

Doch warum dürfen Kleintiere wie Hamster gehalten werden und Tiere wie Hund und Katze nicht? Oft wird das Haustierverbot vom Vermieter mit Ruhestörung begründet. Und tatsächlich gibt es ein Gerichtsurteil, das besagt, dass Hunde nicht länger als 30 Minuten bellen dürfen. Auch die Angst der Nachbarn, etwa vor Listenhunden, wird oft als Grund für ein Haustierverbot genannt, wie echo24.de bereits berichtete. Außerdem befürchten manche Vermieter Schäden an der Mietsache durch Kratz- oder Gebrauchsspuren. Diese Gründe können bei Kleintieren weitgehend ausgeschlossen werden. Vor allem, weil sie in der Regel in geschlossenen Behältnissen wie Käfigen, Terrarien oder Aquarien gehalten werden.

Vertragsgemäßer Gebrauch

Wird eine Wohnung als Wohnraum angemietet, darf diese auch nur zum Wohnen gebraucht werden. So ist die Nutzung der Mietsache (in dem Fall Wohnung) nicht als Lager oder als Geschäftsräume gestattet. Mieter, die sich nicht daran halten, riskieren eine Kündigung.

(Quelle: Bußgeldkatalog)

Dadurch, dass diese Tiere nicht frei in der Wohnung herumlaufen, ist gewährleistet, dass Nachbarn nicht gestört werden und keine Schäden an der Mietsache entstehen. Problematisch wird die Haustierhaltung im Mietrecht jedoch, wenn Kleintiere in ungewöhnlich großer Zahl gehalten werden. Denn auch eine Wohnung mit zooähnlicher Tierhaltung widerspricht dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Tierliebhaber sollten also keine 100 Kaninchen oder Chinchillas halten, auch wenn sie diese niedlich finden.

Rubriklistenbild: © Imaginechina-Tuchong/Imago/Christin Klose/dpa/Collage:echo24.de

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