Bellen und Kampfhunde

Hund in der Mietwohnung: Diese Rassen und Arten dürfen verboten werden

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Nicht alle Rassen und Arten von Hunden sind in Mietwohnungen willkommen. Einige können vom Vermieter sogar im Mietvertrag verboten werden.

Eine schöne Mietwohnung zu finden, in der Hundehaltung erwünscht ist, ist gar nicht so einfach. Vor allem Besitzer von Hunden bestimmter Rassen werden es schwer haben. Grundsätzlich dürfen in Deutschland Hunde und Katzen in Wohnungen gehalten werden, auch wenn im Mietvertrag steht, dass „jegliche Tierhaltung verboten“ ist.

Kleintiere dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs problemlos mitgebracht werden. Vermieter müssen diese Haustiere also einfach akzeptieren. Allerdings gibt es Einschränkungen: Nicht jede Hunderasse bekommt diese freie Erlaubnis.

Hundehaltung in Mietwohnungen: Was ist erlaubt und was ist verboten?

Ein generelles Verbot von Hunden in Mietwohnungen ist in Deutschland nicht zulässig. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein solches Verbot den Mieter in seinen Rechten einschränkt. Aber Vermieter können die Rechte der Mieter einschänken. Und so können manche Hunde aufgrund von Größe, Rasse oder Verhalten in der Mietwohnung verboten werden.

Wer trotz Verbot sein Haustier in der Wohnung hält, dem drohen Konsequenzen. Doch welche Hunderassen können nun trotz genereller Haustier-Erlaubnis in der Mietwohnung verboten werden?

Größe, Rasse und Verhalten: Welche Hunde können in der Mietwohnung verboten werden?

Für Hunde gibt es verschiedene Kriterien, die dazu führen können, dass sie als Haustiere in einer Mietwohnung nicht erlaubt und geduldet werden.

  • Größe des Hundes: Sehr große Hunde können aufgrund der möglichen Lärmbelästigung oder der Beschädigung der Wohnung abgelehnt werden.
  • Rasse des Hundes: „Kampfhunde“ können aufgrund ihrer speziellen Eigenschaften und der damit verbundenen Risiken ebenfalls abgelehnt werden. Die Hunde gelten oft als „Listenhunde“.
  • Verhaltensauffälligkeiten des Hundes: Wenn ein Hund bereits in der Vergangenheit durch aggressives Verhalten aufgefallen ist, kann dies ein Grund für eine Ablehnung sein.
  • Störungen des Hausfriedens: Wenn ein Hund durch ständiges Bellen oder andere Lärm verursacht, kann der Vermieter die Haltung untersagen.

Übrigens gilt in Deutschland eine kuriose Regel und die Ruhezeit gilt auch für Hund und Hahn – das sollten Mieter wissen. Wer also einen kläffenden Hund oder Welpen hat, sollte also mit seinem Vermieter bereits im Vorfeld klären, ob das Haustier in der Wohnung akzeptiert wird.

In Mietwohnungen oft verboten: Welche Hunderassen gelten als „Kampfhunde“?

Die genaue Liste der „Kampfhunde“ kann je nach Bundesland variieren. Häufig werden folgende Rassen genannt, wie „Bußgeldkatalog.org“ schreibt:

  • American Pit Bull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • sämtliche Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen
  • Rottweiler
Auch wenn ein Hund als Kampfhund gilt, muss er nicht automatisch gefährlich sein. (Symbolbild)

Auch wenn eine Rasse als „Kampfhund“ bezeichnet wird, bedeutet dies allerdings nicht automatisch, dass jeder Hund dieser Rasse gefährlich ist. Das Verhalten eines Hundes hängt auch von seiner Erziehung und seinen individuellen Eigenschaften ab. Dennoch können diese Hunde aufgrund ihrer Art oder Rasse ein Haltungsverbot in einer Mietwohnung erhalten. Aber Achtung: Nicht allte Verbote vom Vermieter sind auch gültig.

Was ist bei der Hundehaltung in der Mietwohnung zu beachten?

Wer seinen Hund in eine Mietwohnung mitbringen möchte, sollte einige Dinge beachten:

  • Mietvertrag: Den Mietvertrag gründlich prüfen. Es kann sein, dass dort bestimmte Regelungen zur Hundehaltung enthalten sind und manche Rassen oder Hundegrößen in der Wohnung nicht gerne gesehen werden.
  • Haftpflichtversicherung: Es ist zu empfehlen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen.
  • Tierschutz: Der Hund sollte immer artgerecht gehalten und alle seine Bedürfnisse erfüllt werden. Eine Wohnung sollte nicht mit dem Hund bezogen werden, auch wenn der Vermieter dies erlaubt. Auf die Größe der Wohnung und die Möglichkeiten, sich mit dem Hund zu bewegen, ist zu achten.

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