Kleiner oder großer Pflichtteil
Das steht enterbten Ehepartnern zu – Anspruch auf Pflichtteil
VonMelissa Sperberschließen
Die gesetzliche Erbfolge regelt in Deutschland, wer etwas erbt. Möglich ist auch ein Testament, beispielsweise, wenn Personen enterbt werden sollen. Ehepartner erhalten trotzdem einen Pflichtteil.
In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten zu vererben. Hat der Erblasser vor seinem Tod keine schriftliche und datierte Verfügung darüber getroffen, wer erben soll, gilt für den gesamten Nachlass die gesetzliche Erbfolge. Ansonsten gibt ein Testament Auskunft darüber, wer Geld, Immobilien oder andere Wertgegenstände erhalten soll. Doch was gilt, wenn beispielsweise ein Ehepartner enterbt werden soll?
Ehepartner enterbt? Dieser Pflichtteil greift trotzdem
Selbst mit einem Testament kann ein Ehepartner nicht vollständig enterbt werden, wie das Bundesministerium der Justiz erklärt. Grund dafür ist der sogenannte Pflichtteil, dessen Grundlage § 2303 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist. Damit soll laut „Sparkasse“ sichergestellt werden, dass der Erblasser auch nach seinem Tod Fürsorgepflichten erfüllt.
Ansprüche auf einen Pflichtteil hat ein Ehepartner dann, wenn er oder sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurde. Der Anspruch gilt auch dann, wenn der Ehepartner im Nachlass mit weniger als der Hälfte des gesetzlichen Erbteils bedacht wurde.
Pflichtteil für Ehepartner – gesetzliche Erbfolge regelt Höhe
Sowohl Ehepartnern als auch Kindern des Erblassers steht ein Pflichtteil zu – unter bestimmten Umständen gilt das auch für die Eltern des Erblassers. Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs wird durch die gesetzliche Erbfolge geregelt und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbes.
Doch: Die Höhe des gesetzlichen Pflichtteils kann durch die Anzahl weiterer Erben beeinflusst werden – ebenso wie durch die Frage nach dem Güterstand der Eheleute. Das schreibt „Erbrechtsinfo“. Gibt es keinen Ehevertrag, dann befinden sich die Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft.
Ehe ohne Ehevertrag: Das gilt beim Erbe in einer Zugewinnergemeinschaft
In einer Zugewinnergemeinschaft steht dem Ehepartner die Hälfte des Zugewinns des anderen Ehepartners zu. Berechnet wird der Zugewinn aus der Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögens. Verstirbt einer der beiden Ehepartner, so erhöht sich im Zuge des Zugewinnausgleichs für den anderen die Höhe des gesetzlichen Erbteils um ein Viertel.
Wurde ein Ehepartner enterbt, dann hat dieser laut „Erbrechtsinfo“ immer noch Anspruch auf die Hälfte des Zugewinns des Verstorbenen. Das führt dazu, dass die Höhe des Pflichtteils variieren kann – entscheidend ist die Frage, ob es sich um einen kleinen oder einen großen Pflichtteil handelt.
Erbe für Ehepartner: Was ist der Unterschied zwischen kleinem und großem Pflichtteil?
Wann handelt es sich um einen großen Pflichtteil? Diese Regelung greift dann, wenn ein Ehepartner im Nachlass zu gering bedacht wurde – hinzukommt der Anspruch auf einen pauschalen Zugewinnausgleich von 1/4 des Nachlasses. Hat das Ehepaar keine Kinder, beträgt die gesetzliche Erbquote 1/2, mit Kindern 1/4. Die Höhe des Pflichtteils wiederum beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Der kleine Pflichtteil wird dann relevant, wenn ein Ehepartner enterbt wurde oder die Erbschaft ausschlägt. Dann greift ein konkreter Zugewinnausgleich, für den Anfangs- und Endvermögen verrechnet werden. Dieser Zugewinnausgleich kommt also zum gesetzlichen Erbteil (1/2 für Ehepaare ohne Kinder und 1/4 für Ehepaare mit Kindern) hinzu.
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