Regel in Mehrfamilienhaus
Zeitlimit beim Duschen: Mieter müssen sich an 30-Minuten-Regel halten
VonJulia Cuprakowaschließen
Gerade in einem Haus mit mehreren Mietern können alltägliche Dinge zur Lärmbelästigung werden. In einer bestimmten Situation sollte deshalb nicht länger als 30 Minuten geduscht werden.
Wer mit seinem Vermieter und den Nachbarn gut auskommen will, sollte sich an die Hausordnung und die allgemein geltenden Regeln halten. Gerade wer in einem Mehrfamilienhaus zur Miete wohnt, muss Rücksicht nehmen. So ist zum Beispiel auf dem Balkon, auch wenn er zur Wohnung gehört, nicht alles erlaubt, wie echo24.de berichtet.
Denn die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo sich ein Nachbar gestört fühlt. Das gilt auch für die Verletzung der Nachtruhe, wenn zum Beispiel ein Mieter nachts lange duscht. Doch wie lange ist zu lange? Überschreiten 30 Minuten schon die Grenze des Zumutbaren? Und was sagt das Gesetz dazu?
Mehr als 30 Minuten nachts streng verboten – Duschen an sich erlaubt
In Deutschland gilt die Nachtruhe von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Laute Musik oder Staubsaugen sind in dieser Zeit also nicht empfehlenswert. Auch der Fernseher sollte nicht in der Nachbarwohnung zu hören sein. Und wer unbedingt kochen muss, sollte vielleicht kein Schnitzel klopfen und braten. Aber eine ausgiebige Dusche zur Entspannung nach einem langen Arbeitstag wird wohl erlaubt sein?
Wie echo24.de bereits berichtete, ist das Duschen im Stehen in bestimmten Fällen tatsächlich verboten. So hat es zumindest das Landgericht Köln entschieden (Az.: 1 S 32/15). Dabei ging es allerdings um mögliche Schimmelbildung im Bad, weil die Dusche nicht hoch genug gefliest war. Aber auch zur Dauer des Duschens gibt es ein Gerichtsurteil.
Gerichtsurteil bestätigt: Mieter sollten 30-Minuten-Regel beim Duschen kennen
So darf das Duschen nachts nicht unnötig in die Länge gezogen werden, wie „ntv.de“ berichtet. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält eine Dusch- oder Badezeit von 30 Minuten pro Haushaltsmitglied für ausreichend. Demnach müssen „übliche Störgeräusche“ in dieser Zeit von anderen Mietern im Haus hingenommen werden, heißt es bei „promierrecht.de“.
Grundsätzlich ist das nächtliche Duschen aber nicht verboten. Der Grund: „Nach Ansicht der meisten Gerichte gehört das Waschen zum hygienischen Mindeststandard und damit zur alltäglichen Lebensführung“, schreibt „ergo.de“.
Ruhestörung durch Duschen – diese Geräusche sollten Mieter nachts vermeiden
Was die Nachbarn während des 30-minütigen nächtlichen Duschens nicht ertragen müssen, sind Geräusche wie:
- Lautes Radio-/Musikhören
- Sexgeräusche
- Singen unter der Dusche
Diese und andere lärmverursachende Handlungen, die nichts mit dem Duschen zu tun haben, berechtigen den Vermieter zu einer Abmahnung, wenn sich der Nachbar über die anhaltende Ruhestörung beschwert. Und wenn es sich um erhebliche Störungen handelt, kann daraus ein Kündigungsrisiko für Mieter entstehen, heißt es bei „promierrecht.de“ weiter.
Deshalb sollten Mieter die nächtliche Erfrischung nicht unnötig in die Länge ziehen und möglichst leise sein. Nicht nur aus Rücksicht auf die Nachbarn, sondern auch, weil sonst Konsequenzen drohen. Was sonst noch nachts in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus verboten ist, hat echo24.de in einem weiteren Artikel zusammengefasst.
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