Bürgergeld und Rentenpunkte
Bürgergeld – so wirkt sich der Bezug von Sozialleistungen auf Rente aus
VonJulia Cuprakowaschließen
Wie wirkt sich das Bürgergeld auf die Rente und die Rentenpunkte aus? Erhöht sich die spätere Rente durch den Bezug des Bürgergeldes?
Die einen sehnen sie herbei, die anderen sehen ihr mit gemischten Gefühlen entgegen – die Rente! Der Ruhestand kann durchaus angenehm sein, wenn man die höchste Rente in Deutschland erhält. Doch gerade Bürgergeldempfänger fragen sich, wie sich der Bezug von Sozialleistungen auf die spätere Rente auswirkt. Denn die Zeit des Bürgergeldbezugs zählt zwar als Anrechnungszeit, bringt aber keine Rentenpunkte. Das Jobcenter zahlt also keine Beiträge zur Rentenversicherung.
Dennoch: Obwohl keine Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt wurden, kann diese Zeit trotzdem für die spätere Rente zählen. Anrechnungszeiten sind zum Beispiel Zeiten, in denen man arbeitslos war, eine Fachschule besucht hat oder schwanger war. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Bürgergeld nicht als Anrechnungszeit zählt.
Bürgergeld bezogen? Keine Anrechnungszeit für abschlagsfreie Altersrente
Die schlechte Nachricht zuerst: Bei der 45-jährigen Versicherungszeit für die abschlagsfreie Altersrente werden Bürgergeldzeiten nicht berücksichtigt. Das gilt auch für den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung sowie auf eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Anders verhält es sich beim Renteneintritt nach 35 Versicherungsjahren, der mit Abschlägen verbunden ist. Denn die Pflichtbeiträge aus Arbeit, aber auch aus Kindererziehung fließen als sogenannte Anrechnungszeit in die Gesamtbewertung ein. Für das Bürgergeld bedeutet dies, dass diese Zeit berücksichtigt wird, wie der Sozialverband Deutschland (SoVD) erläutert.
Mehr Rente durch Bürgergeld? Sozialhilfeempfänger erhalten keine Rentenpunkte
Im Zusammenhang mit der Anrechnungszeit stellt sich die Frage, inwieweit sich der Bezug von Sozialhilfe auf die Höhe der Rentenbeiträge auswirkt. Die Antwort lautet: gar nicht. Denn: Während des Bezugs der Sozialleistung werden keine Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung gezahlt. Daher erhöht sich die Rentenhöhe in dieser Zeit auch nicht.
Für die Höhe der Rente werden nur die Jahre berücksichtigt, in denen auch Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden, heißt es auf „buerger-geld.org“. Das hat zur Folge, dass Bürgergeldbezieher in der Regel eine niedrigere Rente erhalten als Personen, die während ihres gesamten Erwerbslebens beitragspflichtig beschäftigt waren.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Regel, dass Bürgergeldempfänger keine Rentenpunkte erhalten:
- Wenn Bürgergeldbezieher während der Bezugsdauer eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) oder eine andere rentenversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausüben, erhalten sie für diese Beschäftigung Rentenpunkte.
- Wird neben dem Bürgergeld eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, wird das Bürgergeld also ergänzend bezogen. In diesem Fall können auch während des Bezugs von Bürgergeld Rentenpunkte gesammelt werden. Das Bürgergeld hat damit nur indirekt etwas zu tun.
- Wenn Bürgergeldbezieher eine von der Agentur für Arbeit geförderte Weiterbildung oder Umschulung absolvieren, können sie – je nach Art der Maßnahme – für diese Zeit ebenfalls Rentenpunkte erhalten.
Grundsätzlich gilt: Rentenpunkte erhält man nur, wenn man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt. Dies ist auch bei einem Minijob der Fall, es sei denn, man beantragt für den Minijob die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.
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