Klare Regelung

Rente mit Trick aufbessern: So kann Suche nach Ausbildungsplatz angerechnet werden

  • Melissa Sperber
    VonMelissa Sperber
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Die Rente soll den Lebensabend finanziell absichern – doch für viele Ruheständler reicht das Geld kaum zum Leben. Dabei kann die Suche nach einem Ausbildungsplatz angerechnet werden.

Wer nach dem Austritt aus dem Arbeitsleben den Ruhestand ohne Geldsorgen genießen möchte, sollte sich rechtzeitig um die Altersvorsorge kümmern. Doch obwohl die Rente im Juli um 4,57 Prozent gestiegen ist, reicht sie für viele Menschen in Deutschland kaum zum Leben: Laut eines Reports droht jeder zweiten Rentnerin in Baden-Württemberg Altersarmut. Doch wer weiß wie, kann sich auch die Suche nach einem Ausbildungsplatz auf die Rente anrechnen lassen.

Rente aufbessern: Suche nach Ausbildungsplatz einfach anrechnen lassen

Nicht jeder findet nach dem Schulabschluss sofort einen passenden Ausbildungsplatz. Jugendliche zwischen 17 und 25 Jahren, die noch mindestens einen Kalendermonat auf der Suche sind, können sich diese Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) aufmerksam.

Dazu müssen Jugendliche ihre Suche bei der Agentur für Arbeit melden. Es spiele aber keine Rolle, ob ein Schulabschluss vorliegt oder währenddessen Leistungen von der Agentur für Arbeit gezahlt werden.

Ausbildungsplatz-Suche nach dem 25. Lebensjahr auf Rente anrechnen lassen: Das gilt

Nach dem 25. Lebensjahr wird die Ausbildungsplatzsuche in der gesetzlichen Rentenversicherung laut DRV nur anerkannt, wenn jemand unmittelbar zuvor beschäftigt oder selbstständig gewesen ist und Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt hat. Anrechnungszeiten sind Zeiten, die zur Rente dazugerechnet werden – auch wenn Versicherte in der Zeit keine Beiträge gezahlt haben. 

Wer einen Ausbildungsplatz gefunden hat, bekommt mit der Anstellung auch den Sozialversicherungsausweis (Versicherungsnummer­nachweis). In der Regel kümmert sich der neue Arbeitgeber um das Dokument, das neben der Versicherungsnummer Vorname(n), Familienname, Geburtsname und das Ausstellungsdatum erhält. Ist das nicht der Fall, könne der Ausweis kostenfrei bei der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkasse beantragt werden.

Unter bestimmten Umständen lässt sich die Suche nach einem Ausbildungsplatz auf die Rente anrechnen.

Achtung: Laut DRV gibt es im Internet Anbieter, die für eine Ausstellung des Sozialversicherungsausweises Gebühren verlangen. Das sei zwar nicht verboten, die Anbieter müssten jedoch kenntlich machen, dass sie nicht als Behörde handeln, sondern als private Anbieter.

Rubriklistenbild: © Zacharie Scheurer, dpa / IMAGO, Frank Hoermann, SVEN SIMON/ Collage: echo24.de

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