Deutsche Rentenversicherung erklärt

Rentensplitting statt Witwenrente: Wann sich das für Hinterbliebene auszahlt

  • Adrian Kilb
    VonAdrian Kilb
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Beim Rentensplitting teilen sich Ehepartner partnerschaftlich die gesammelten Rentenansprüche. Für wen das Vorteile gegenüber der Witwenrente bringen kann.

Die Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sollen Hinterbliebene dabei unterstützen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Voraussetzung ist in aller Regel, dass die Ehe mindestens zwölf Monate gedauert hat. Rund 5,5 Millionen Menschen bezogen in Deutschland im Jahr 2023 eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, darunter rund 656.000 Menschen im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren. Für sie ist die jährliche Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen besonders interessant, denn ab 1. Juli können sie mehr dazuverdienen.

Aber könnte das Rentensplitting dennoch lukrativer für sie sein? Mit diesem staatlichen Modell haben Verheiratete und Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die Möglichkeit, ihre seit Beginn der Ehe gesammelten Rentenansprüche partnerschaftlich teilen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV).

Wann lohnt sich das Rentensplitting mehr als Witwenrente? Deutsche Rentenversicherung gibt Auskunft

Dafür müssen sie, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, einen gemeinsamen Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger einreichen. Derjenige mit den höheren Ansprüchen erklärt im Antrag seinen Verzicht auf einen Teil seiner Rentenanwartschaft, also der erwarteten monatlichen Rente, zugunsten seines Ehepartners. Dessen Rentenhöhe wird im Gegenzug so weit angehoben, bis die gesetzlichen Rentenansprüche gleich hoch sind.


Laut Deutsche Rentenversicherung lohnt sich das Rentensplitting mehr gegenüber der Witwenrente in folgenden Fällen:

  • Wenn bereits eine eigene Rente bezogen wird und das eigene Einkommen so hoch ist, dass eine Witwen- oder Witwerrente nicht ausgezahlt werden würde.
  • Wenn durch das Rentensplitting ein eigener Rentenanspruch erworben werden kann und eine Witwenrente wegen eines zu hohen Einkommens nicht ausgezahlt werden würde.
  • Wenn der Hinterbliebene wieder heiratet. Dieser kann sich dann entweder für ein Rentensplitting und eine entsprechend höhere eigene Rente entscheiden. Netter Zusatznutzen: Auch eine mögliche spätere Hinterbliebenenrente für den neuen Partner und eigene Kinder würde sich dadurch erhöhen.

Alternativ kann sich der Hinterbliebene anstelle das Rentensplitting für die Rentenabfindung wegen Wiederheirat entscheiden und dafür eine Einmalzahlung kassieren. In dem Fall können Sie die Witwenrente erneut beantragen, wenn die neue Ehe enden sollte.

Das Rentensplitting kann sich für bestimmte Menschen als vorteilhaft gegenüber der Witwenrente erweisen.

Deutsche Rentenversicherung erklärt: So erhöhen Witwen und Witwer ihren Rentenanspruch

„Das Rentensplitting kann sich vor allem für einen überlebenden Partner lohnen, der während der Zeit der Ehe oder der Partnerschaft weniger Rentenanwartschaften ansammeln konnte“, informiert die DRV. Die geringer verdienende Witwe oder der geringer verdienende Witwer erhöhen dadurch Ihren Rentenanspruch.

Selbst bei einer Wiederheirat bleibt dieser Anspruch bestehen und wird nicht gekürzt, auch wenn der Hinterbliebene selbst viel verdient. Wenn sich die Ehepartner schon zu Lebzeiten für das Rentensplitting entscheiden, wird die Höhe der aufgeteilten Rentenansprüche also auch nicht durch eine spätere Scheidung beeinflusst.

Rubriklistenbild: © Zacharie Scheurer/dpa-tmn

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