Konsequenzen für Müllsünder

Neue Restmüll-Regeln ab 2025: Dieses Bußgeld droht bei falscher Befüllung

  • VonSophia Lavcanski
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Was in welchen Müll gehört, ist in Deutschland streng geregelt. Ab 2025 darf zum Beispiel keine Kleidung mehr in den Restmüll. Auf Müllsünder warten hohe Strafen.

Auf die richtige Mülltrennung wird in Deutschland sehr viel Wert gelegt. Es gibt jeweils eigene Tonnen für Bio-, Rest- und Verpackungsmüll, aber auch Altglas, Papier und Altkleider werden getrennt gesammelt. Wer den Müll falsch trennt oder einfach irgendwo stehen lässt, muss mit Strafen rechnen. Deshalb sollten Verbraucher ab Januar 2025, wenn eine neue EU-Regel zum Restmüll in Kraft tritt, besonders achtsam sein.

Neue Müll-Regeln 2025: Das ändert sich beim Rest- und Biomüll

Schon ab dem ersten Januar 2025 gilt in Deutschland und anderen EU-Ländern eine neue Regel, die vorsieht, dass Textilien nichts mehr in der schwarzen Tonne zu suchen haben. Sowohl alte Kleidung als auch Handtücher, Bettlaken oder Lederware soll dann grundsätzlich im Altkleidercontainer gesammelt werden. Das solle Recyclingprozesse deutlich vereinfachen.

Doch damit nicht genug: Auch den Biomüll betreffend soll es im Jahr 2025 Änderungen geben – wenn auch erst etwas später im Jahr. Ab dem 1. Mai dürfen Biotonnen maximal 1,0 Prozent Fremdstoffe enthalten. Ist der Wert zu hoch, wird die Tonne markiert und nicht entleert. Auch eine Geldstrafe kann Wiederholungstätern drohen, wie echo24.de bereits berichtete.

Neue Restmüll-Regel: Kleidung falsch entsorgt – diese Strafen drohen

Eine konkrete Geldstrafe für falsche Mülltrennung gibt es aber nicht. Das wird abhängig von der Menge und Art des Mülls entschieden. Außerdem unterscheidet sich der Strafkatalog unter den einzelnen Bundesländern. Prinzipiell kann falsche oder fehlende Mülltrennung jedoch als Ordnungswidrigkeit zählen.

Die Strafen liegen dabei laut „mieterengel.de“ zwischen zehn und 50 Euro für Erstverstöße und bei bis zu 5.000 Euro für Wiederholungstaten. Genauere Informationen können dem Bußgeldkatalog des jeweiligen Bundeslandes oder sogar der Kommune entnommen werden.

In Baden-Württemberg gelten alte Kleidungsstücke laut „Bußgeldkatalog.de“ beispielsweise als „mehrere unbedeutende Produkte einer Art“ oder „Gegenstände von gewisser Bedeutung“. Werden diese falsch entsorgt, werden hier Strafen von 25 bis 75 Euro für Ersttäter fällig.

Falsche Mülltrennung: Darf die Restmüll-Tonne einfach stehen gelassen werden?

Was für den Besitzer der Mülltonne meist noch viel nerviger als eine Geldstrafe sein kann, ist, wenn die Tonne von der Müllabfuhr stehen gelassen wird. Das ist laut „ergo.de“ dann erlaubt, wenn der Müll entweder falsch getrennt worden ist, oder wenn die Tonne extrem überfüllt ist. Bei ersterem wird oft der Anteil an Störstoffen gemessen, oder Mitarbeiter wägen selbst ab.

Oft wird auf stehengelassene Tonnen ein leuchtender Aufkleber mit einem entsprechenden Hinweis geklebt. Aufgabe der Privatperson ist es dann, den Müll zurückzunehmen und richtig zu trennen. Wird die Tonne einfach stehen oder der Sack einfach liegen gelassen, droht den Müllsündern ebenfalls ein Bußgeld.

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