Rentenfreibetrag sinkt
Steigende Besteuerung der Rente: Welche Ruheständler am wenigsten zahlen
VonJulia Cuprakowaschließen
Renten werden in Deutschland immer stärker besteuert. Doch nicht alle Ruheständler zahlen gleich viel. Wer am wenigsten zahlen muss, zeigt eine aktuelle Rententabelle.
Renten werden in Deutschland zunehmend besteuert: Entgegen weit verbreiteter Meinung unterliegen Renten grundsätzlich der Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer. Seit 2005 gilt die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet: Alles, was für die Altersvorsorge aufgewendet wird, bleibt zunehmend steuerfrei.
Dafür werden die Renteneinkünfte später besteuert. Das geschieht Schritt für Schritt in einer langen Übergangszeit von 35 Jahren, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Allerdings müssen nicht alle Rentnerinnen und Rentner gleich viel Steuern zahlen. Wer am wenigsten zahlen muss, verrät echo24.de.
Rente versteuern: Wann der Rentenfreibetrag greift
Rentner sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2023 für Alleinstehende 10.908 Euro pro Jahr, seit 2024 liegt er bei 11.604 Euro. Für Verheiratete gilt das Doppelte. Neben dem Grundfreibetrag, der für alle Arbeitnehmer in Deutschland steuerfrei bleibt und 2025 noch weiter steigt, gibt es für Rentner noch einen Rentenfreibetrag.
Der Rentenfreibetrag spielt bei der Rentenbesteuerung eine zentrale Rolle: Er ist der Teil der Rente, der nicht besteuert wird. Maßgeblich für den Rentenfreibetrag ist das Jahr des Rentenbeginns. Und genau dieser steuerfreie Teil der Rente wird in den kommenden Jahren für jeden Rentenjahrgang immer kleiner. Bis 2058 müssen alle Neurentner ihre Rente zu 100 Prozent versteuern. Hier ein Überblick über die geplante Entwicklung des Rentenfreibetrags in den kommenden Jahren:
| Jahr des Rentenbeginns\t | Besteuerungsanteil / Rentenfreibetrag |
| 2005 oder früher | 50 Prozent / 50 Prozent |
| 2006 | 52 Prozent / 48 Prozent |
| 2007 | 54 Prozent / 46 Prozent |
| 2008 | 56 Prozent / 44 Prozent |
| ... ab 2020 | Anstieg des Besteuerungsanteils jährlich um ein Prozent |
| 2020 | 80 Prozent / 20 Prozent |
| 2021 | 81 Prozent / 19 Prozent |
| 2022 | 82 Prozent / 18 Prozent |
| ab 2023 | Anstieg des Besteuerungsanteils jährlich um 0,5 Prozent |
| 2023 | 82,5 Prozent / 17,5 Prozent |
| 2024 | 83 Prozent / 17 Prozent |
| 2025 | 83,5 Prozent / 16,5 Prozent |
| 2026 | 84 Prozent / 16 Prozent |
| 2027 | 84,5 Prozent / 15,5 Prozent |
| 2028 | 85 Prozent / 15 Prozent |
| 2029 | 85,5 Prozent / 14,5 Prozent |
| 2030 | 86 Prozent / 14 Prozent |
Vor diesem Jahrgang müssen Ruheständler die Rente nicht voll versteuern
Wer 2024 in Rente geht, hat Anspruch auf einen Versorgungsfreibetrag von 17 Prozent. Das bedeutet: 17 Prozent der Rente bleiben steuerfrei, 83 Prozent der Rente müssen aber versteuert werden. Wer hingegen 2058 oder später in Rente geht, muss seine Rente grundsätzlich voll versteuern.
Dies würde – zumindest bei Beibehaltung des Renteneintrittsalters von 67 Jahren – die Geburtsjahrgänge um 1991 betreffen. Umgekehrt gilt: Je früher die Senioren in Rente gehen, desto weniger Steuern müssen sie zahlen. Dementsprechend zahlen alle Geburtsjahrgänge vor 1991 weniger Steuern als die nach 1991 Geborenen.
Steuern auf die Rente zahlen: Das gilt in Deutschland
Im Jahr 2022 erhielten 22 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen in Höhe von 363 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Altersvorsorge, so das Statistische Bundesamt 2023. Rund zwei Drittel dieser Rentenleistungen zählten mit 241 Milliarden Euro zu den steuerpflichtigen Einkünften.
Seit 2015 ist der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit von 55,3 Prozent auf 66,4 Prozent gestiegen, schreibt „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V“.
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