Kriterien für den Eintritt

Rente ab 67: Welche Generation länger auf den Ruhestand warten muss

  • Lisa Klein
    VonLisa Klein
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Wann Arbeitnehmer in Deutschland in Rente gehen dürfen, hängt vom Geburtsjahr ab. Während manche früher in den Ruhestand dürfen, müssen andere ihren 67. Geburtstag abwarten.

Ob schon in jungen Jahren oder erst später im Alter: Irgendwann muss sich so ziemlich jeder mit dem Thema Rente auseinandersetzen. Die Frage „wann darf ich in Rente gehen?“ ist für viele wohl mit die wichtigste. Für die meisten ist der Renteneintritt vor dem Erreichen des 67. Lebensjahrs inzwischen nur noch mit Abzügen möglich. Doch welche Jahrgänge dürfen noch vor 67 in Rente gehen und für welche Jahrgänge ist die Rente ohne Abzüge erst ab einem Alter von 67 möglich?

Rente in Deutschland: Diese Kriterien müssen generell für den Anspruch und Eintritt erfüllt sein

echo24.de berichtete bereits über die vielen verschiedenen Kriterien, durch die Arbeitnehmer in Deutschland einen Rentenanspruch erlangen. Wer in seinem Leben noch nie gearbeitet hat oder die Mindestanforderungen nicht erfüllt, bekommt im Alter lediglich die Grundsicherung.

Um im Alter eine Rente in Deutschland zu erhalten, müssen Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Damit ist die „Mindestversichertenzeit“ erfüllt. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aufgrund von Krankheit oder Unfällen entsteht nach 20 Jahren Arbeit.

35 Jahre Arbeit gelten zudem bei der „Deutschen Rentenversicherung“ (DRV) als Voraussetzung für die Altersrente für „langjährig Versicherte“ und für die „Altersrente für Schwerbehinderte“. Diese „Wartezeit“ kann übrigens durch verschiedene Tricks verkürzt werden. Wer 45 Jahre Arbeit vorweisen kann, gilt als „besonders langjährig Versicherter“.

Wann darf ich in Rente? Diese Jahrgänge dürfen nicht vor ihrem 67. Geburtstag abschlagsfrei in den Ruhestand

In Deutschland entscheidet letztendlich das Geburtsjahr darüber, wann Arbeitnehmer abschlagsfrei in die Rente gehen können. Bis 2031 soll das Eintrittsalter laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) auf 67 Jahre angehoben werden.

Alle Versicherten der Jahrgänge 1958 bis 1963 dürfen noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Für alle, die im Jahr 1964 oder danach geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. 

Rente ab 67 Jahren: Arbeitnehmer können auch früher in den Ruhestand – allerdings mit Abschlägen

Eine Rente vor dem Erreichen des 67. Lebensjahres ist für alle Jahrgänge, die ab 1964 geboren sind, nur mit Abzügen möglich. echo24.de berichtet, wann Arbeitnehmer frühstens mit Abschlägen in Rente gehen können. Für alle, die noch nicht wissen, wie viel Geld sie im Alter bekommen werden, erklärt echo24.de wie die Rente berechnet werden kann.

Eine Ausnahme gibt es jedoch noch: Wer „unter Tage“ im Bergbau arbeitet, darf früher in den Ruhestand gehen als Arbeitnehmer anderer Berufsgruppen. Für diese Berufsgruppe ist bereits eine Rente ab 60 Jahren möglich – ohne Abschläge.

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