Einkommen für Senioren
Weniger Geld trotz Rentenplus? Mit einem Trick können Ruheständler Grundrente aufbessern
- VonVanessa Lutzschließen
Wer jahrelang gearbeitet, aber wenig verdient hat, kann seine Geld über die Grundrente aufstocken. Mit einem Trick können Rentner diese sogar aufbessern.
Mitte dieses Jahres durften sich rund 21 Millionen Rentner in Deutschland freuen: Zum 1. Juli 2024 erhielten sie eine Rentenerhöhung um 4,57 Prozent. Das wirkt sich auf die Freibeträge und Grenzwerte aus, die die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zur Berechnung der Grundrente nutzt. Und genau hier gibt es einen Haken: Je nach individueller Lage kann genau das zu Verminderungen führen. Doch laut Informationen der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) können Rentner durch einen Trick das Einkommen drücken. Das verhindert, dass sie aus der Grundrente „herausfallen“.
Zusätzliches Geld im Alter: Was genau hinter der Grundrente steckt
Die Grundrente ist kein separater Einkommensfaktor, sondern fließt als Zuschlag mit in die Rente ein. Sie soll eine langjährige Versicherung bei unterdurchschnittlichem Einkommen belohnen und die Rente aufstocken. Dennoch ist die Grundrente allerdings, im Gegensatz zum Wohngeld oder der Grundsicherung, keine zusätzliche Sozialhilfeleistung, die man beantragen muss.
Wer eine Grundrente bekommt und wie hoch sie ausfällt, berechnet die Deutsche Rentenversicherung. Ausschlaggebend ist dabei, wann und wie viel die Rentner eingezahlt haben. Durchschnittlich liegt der Grundrentenzuschlag bei einer monatlichen Summe von 86 Euro, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt. Aktuell bekommen 1,1 Millionen Deutsche einen Grundrentenzuschlag.
Diese Arbeitnehmer haben Anspruch auf die Grundrente
Die eigentliche Formel zur Berechnung der Grundrente ist komplex und umfasst viele Schritte. Eine Grundrente bekommen all jene Rentner, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erreicht haben. Zwischen 33 und 35 Jahren gibt es eine Staffelung in der Auszahlungshöhe. Den vollen Zuschlag erhalten Rentner ab 35 Jahren Grundrentenzeit. Der Zuschlag wird übrigens auch bei einer Witwen-/Witwerrente berücksichtigt. Zu den bei der DRV berücksichtigten Grundrentenzeiten gehören:
- Pflichtbeitragszeiten aus Berufstätigkeit oder Selbständigkeit
- Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege
- Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege
- Ersatzzeiten (wegen Kriegsdienst, Kriegsgefangenenschaft oder politischer Haft in der DDR
Wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt, wird jedes Jahr im Herbst das jeweilige Einkommen überprüft. Das Finanzamt meldet dann die ermittelten Daten des vorletzten Jahres – zum Beispiel im Herbst 2024 das Einkommen von 2022. Dieses Einkommen von 2022 würde dann auf den Grundrentenzuschlag ab 1. Januar 2025 angerechnet. Wie die DRV mitteilt, kann sie ein aktuelleres Einkommen nicht berücksichtigen.
Zu hohe Rente kann Anspruch auf Grundrente beeinträchtigen
Damit Rentner eine Grundrente bekommen können, darf das Einkommen allerdings nicht zu hoch und auch nicht zu niedrig sein. Damit die DRV Beitragsleistungen in die Rentenversicherung zur Berechnung des Grundrentenzuschlags einbeziehen kann, müssen diese aus einem Einkommen stammen, das mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes der Versicherten beträgt. Wenn zum Beispiel im Jahr 2023 der monatliche Durchschnittsverdienst rund 3.595 Euro beträgt, müsste der monatliche Bruttoverdienst eines Einzahlers bei mindestens 1.079 Euro liegen, damit die Rentenversicherung diese Zeit für die Berechnung des Zuschlags berücksichtigt.
Laut der Lohnsteuerhilfe erhielten Rentner im Jahr 2024 bei einem zu versteuernden Einkommen von höchstens 1.375 Euro die volle Grundrente. Für Ehepaare betrug die Grenze 2.145 Euro, Einkünfte darüber wurden zu 60 Prozent angerechnet. Wer zu viel verdient, erhält entweder einen reduzierten Rentenzuschlag oder keinen.
Lohnsteuerhilfe rät zu besonderem Trick, um Grundrente zu „retten“
Was können Rentner tun, um in bestimmten Fällen eine höhere Grundrente zu erhalten? Die Lohnsteuerhilfe rät dazu, eine freiwillige Steuererklärung einzureichen. Mit diesem Trick kann das Einkommen gedrückt werden, das die DRV für die Berechnung der Grundrente heranzieht. Und das kann dazu führen, dass Rentner unter den Schwellenwert für die Grundrente fallen. So sind beispielsweise folgende Posten absetzbar:
- Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung
- Private Versicherungen (Haftpflicht, KFZ-Haftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Unfallversicherung, Zahnzusatzversicherung, Risikolebensversicherung)
- Krankheitskosten (Zahnersatz, Brille, Rollator)
- Pflegeheimkosten (minus der zumutbaren Eigenbelastung)
- Freibeträge für Kinder
- Kirchensteuer
Rentner können eine freiwillige Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Zum Beispiel läuft erst am 31. Dezember 2024 die Frist für die freiwillige Steuererklärung 2020 ab.
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