Gericht spricht Urteil
Pinkeln im Stehen verboten: In diesem Fall kann Vermieter Kaution einbehalten
VonAdrian Kilbschließen
Viele Männer erleichtern sich am liebsten im Stehen. Tun sie das in der Mietwohnung, kann das unter Umständen zum Ärger mit dem Vermieter führen. Das sagt ein Gericht.
Das Mietrecht mutet teilweise skurril an, in vielen Fällen ist für den Laien auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar, warum etwas erlaubt oder verboten ist. So kann der Vermieter dem Mieter beispielsweise verbieten, im Stehen zu duschen. Wer es dennoch tut, verstößt gegen den Mietvertrag – und muss unter Umständen viel Geld für mögliche entstandene Schäden zahlen.
Gilt das auch, wenn Mann sich im Stehen auf der Toilette erleichtert? Mit so einem Fall hat sich das Amtsgericht Düsseldorf befasst (Az: 42 c 10583/14). Der Vermieter behielt rund 2000 Euro der hinterlegten Kaution ein, da der Marmorboden nach seiner Auffassung im Badezimmer durch Urinspritzer beschädigt wurde.
Dürfen Mieter in Wohnung im Stehen pinkeln? Gericht spricht Urteil
Die hinterlegte Mietkaution ist grundsätzlich dafür da, entstandene Schäden nach Ende des Mietverhältnisses zu ersetzen – normale Gebrauchs- und Abnutzungsspuren fallen allerdings nicht darunter. Kann der Vermieter auch im konkreten Fall das Geld aus der Mietkaution dafür aufwenden, um den in Mitleidenschaft gezogenen Marmorboden wieder instand zu setzen?
Das Amtsgericht Düsseldorf sagt nein. Die Richter werteten das Urinieren im Stehen auf der Toilette als vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Diese Praxis, Wasser zu lassen, sei nach wie vor weit verbreitet. Für Schäden durch kleinere Spritzer auf umliegende Gegenstände müssen deshalb nicht die Mieter aufkommen.
Vermieter muss im Mietvertrag auf empfindlichen Badezimmerboden hinweisen
Der Vermieter hätte bereits im Mietvertrag auf den besonders empfindlichen Marmorboden im Badezimmer hinweisen müssen. Dann hätte der Mieter sich danach richten und sich auf die Klobrille setzen können. Im Freien in der Öffentlichkeit urinieren sollten Menschen in Deutschland übrigens tunlichst unterlassen. In besonders schweren Fällen droht dafür ein saftiges Bußgeld von bis zu 5000 Euro.
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