Wissenwertes im Ruhestand
Steuern zahlen als Rentner: So hoch ist der Anteil der verschiedenen Jahrgänge
VonLisa Kleinschließen
Das Thema Steuern kann ziemlich lästig sein und bleibt auch im Alter präsent. Denn generell sind Renten steuerpflichtig – doch nicht immer. Es gibt Ausnahmen.
Ja, auch Rentner müssen Steuer zahlen. Somit endet auch das Thema Steuererklärung im Alter nicht – damit die immerhin schneller geht, verrät echo24.de, welche Angabe bei der Steuererklärung nicht nötig ist. Doch Achtung! Nicht alle Renten sind steuerpflichtig. Es gibt eine Grenze – den „Grundfreibetrag“. Wer darunter liegt, muss keine Steuer-Abgaben zahlen. Auch der „Rentenfreibetrag“ spielt eine Rolle. Auch wenn beide Begriffe ähnlich klingen, stecken unterschiedliche Bedeutungen dahinter.
Von der Steuer befreit: Wer mit seiner Rente unter dem Grundfreibetrag liegt, muss nicht zahlen
Die „Deutsche Rentenversicherung“ erklärt: Renten sind „grundsätzlich einkommenssteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig“. Weiter wird betont, die Rentenbesteuerung betrifft „neben den Altersrenten auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten“.
Also: Steuern zahlen muss prinzipiell jeder Rentner – außer: Der zu versteuernde Rentenbeitrag liegt unter dem steuerlichen Grundfreibetrag – dann muss auch keine Einkommenssteuer bezahlt werden, erklärt „Lohnsteuerkompakt“. Dadurch soll das Existenzminimum gesichert werden. Darunter fällt zum Beispiele auch die Grundsicherung, die Rentner auch dann bekommen, wenn sie noch nie gearbeitet haben.
Der Grundfreibetrag erhöht sich in der Regel von Jahr zu Jahr – wessen Rente darunter liegt, der muss auf sein Einkommen keine Steuern zahlen. 2023 wurde der Grundfreibetrag pro Jahr von 10.347 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Auch 2024 steigt der Grundfreibetrag: auf 11.604 Euro.
Steuerpflichtigen Anteil ausrechnen: Rentner müssen nicht für den gesamten Betrag blechen
Dabei wird jedoch nicht (nur) die Gesamtrente betrachtet. Klar, wer insgesamt weniger als den erläuterten Grundfreibetrag als Rente erhält, braucht natürlich nicht rechnen – und keine Steuern zahlen.
Doch jetzt wird es etwas komplizierter. Denn um herauszufinden, ob für die eigene Rente Steuern fällig werden, muss zum Taschenrechner gegriffen werden. Denn: Es ist (noch) nicht die gesamte Rente steuerpflichtig – es gibt einen sogenannten „Rentenfreibetrag“. Was übrig bleibt, muss je nach Höhe versteuert werden. Wie die Renteneinkünfte versteuert werden, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns, erklärt die „Deutsche Rentenversicherung“.
Rentenbeginn ist entscheidend: Steuerpflichtiger Anteil steigt von Jahr zu Jahr
Die „Deutsche Rentenversicherung“ schreibt: „Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte“, heißt es weiter. „Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 sind es somit bereits 80 Prozent. Danach erhöht er sich jeweils nur noch um einen Prozentpunkt.
Liste gibt Überblick: So hoch ist der zu versteuernde Rentenanteil und der Rentenfreibetrag
- Renteneintritt bis 2005: 50 Prozent zu versteuern, Rentenfreibetrag: 50 Prozent
- Renteneintritt 2006: 52 Prozent zu versteuern, Rentenfreibetrag: 48 Prozent
- Renteneintritt 2007: 54 Prozent zu versteuern, Rentenfreibetrag: 46 Prozent
- usw.
- Bis 2020: Pro Jahr steigt der zu versteuernde Anteil um zwei Prozent, der Rentenfreibetrag sinkt gleichzeitig um zwei Prozent. Somit ergibt sich zum Renteneintritt 2020 ein zu versteuernder Anteil von 80 Prozent, der Rentenfreibetrag liegt bei 20 Prozent.
- Ab 2020 steigt der zu versteuernde Anteil nur noch um ein Prozent, der Rentenfreibetrag sinkt um ein Prozent. Also: Renteneintritt 2021: 81 Prozent zu versteuern, Rentenfreibetrag: 19 Prozent
- Renteneintritt 2022: 82 Prozent zu versteuern, Rentenfreibetrag: 18 Prozent
- Renteneintritt 2023: 83 Prozent zu versteuern, Rentenfreibetrag: 17 Prozent
- Renteneintritt 2024: 84 Prozent zu versteuern, Rentenfreibetrag: 16 Prozent
- Renteneintritt 2025: 85 Prozent zu versteuern, Rentenfreibetrag: 15 Prozent
- Renteneintritt 2026: 86 Prozent zu versteuern, Rentenfreibetrag: 14 Prozent
- Ab 2040 liegt der zu versteuernde Rentenanteil bei 100 Prozent
Tatsächlich könnte es hier allerdings noch eine Änderung geben: Wie die „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.“ erklärt: Mit dem „Wachstumschancengesetz“ wird diskutiert, ob die in 1-Prozent-Stufen wachsende Besteuerungsanteil neuer Renten rückwirkend ab 2023 auf 0,5 Prozent verlangsamt werden. Damit käme es zu einer Versteuerung von 100 Prozent erst ab 2058.
Rechenbeispiel für die Besteuerung der Rente
Die „Deutsche Rentenversicherung“ schreibt: Eine Rentnerin ging 2004 in den Ruhestand und bekam 2005 eine Jahresbruttorente von 12.000 Euro. Hieraus errechnet sich ihr „Rentenfreibetrag“ in Höhe von 6000 Euro. Im Jahr 2023 beträgt ihre Jahresbruttorente aufgrund der bisherigen Rentenanpassungen 16.905 Euro. Ihr „Rentenfreibetrag“ bleibt trotzdem bei 6000 Euro. Damit steigt ihr zu versteuerndes Renteneinkommen von 6.000 Euro auf 10.905 Euro. Aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrages muss sie trotzdem keine Steuern zahlen, da sie außer ihrer Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat.
Steuern können auf die Rente fällig werden – diese Ausnahmen gelten
Es gibt aber auch Ausnahmen bei den zu versteuerten Renten, wie „Lohnsteuerkomapkt“ erklärt: Renten, aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), eine Kriegsrente, Schwerbeschädigtenrente sowie eine Wiedergutmachungsrente müssen generell nicht versteuert werden.
Und: Wer als Rentner älter als 65 Jahre ist und einem 520-Job nachgeht, muss darauf auch keine Steuern zahlen. Jährlich dürfen bis zu 6.300 Euro anrechnungsfrei zur Rente hinzuverdient werden. echo24.de erklärt, was Rentner beim Arbeiten im Ruhestand unbedingt beachten sollten.
Rente liegt über dem Grundfreibetrag – dennoch werden nicht automatisch Steuern fällig
Wer nach Abzug des Rentenfreibetrags über dem Grundfreibetrag liegt, kommt ums Zahlen von Steuern vermutlich nicht herum. Allerdings können Rentner, die nur knapp darüber legen, die Steuern möglicherweise mit einer Steuererklärung verhindern. Denn: Es gibt auch wie bei Arbeitnehmern einiges, was Rentner absetzen können – wodurch der Betrag möglicherweise doch wieder unter den Grundfreibetrag fällt.
Rentner sollten die Frist für die Steuererklärung nicht verpassen. Wie echo24.de berichtet, gibt es hier 2024 eine Änderung für Rentner.
Übrigens: Für Arbeitnehmer ist eine große Steuer-Änderung in Planung: Zwei Klassen sollen wegfallen. Von der Neuerung sind Verheiratete betroffen. Im Alter trifft verheiratete Paare noch etwas anderes: Es droht weniger Rente durch die Ehe.
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