Antrag und Steuererklärung

Fristen für Rentner: Termine nicht verpassen – Versäumnis kann Geld kosten

  • Lisa Klein
    VonLisa Klein
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Wer in Rente gehen will oder bereits im Ruhestand ist, sollte wichtige Fristen und Termine nicht verpassen. Denn beim Antrag und der Steuerklärung gilt es einiges zu beachten.

Das Thema Rente ist kein leichtes – doch früher oder später muss sich so gut wie jeder damit auseinandersetzen. Und dann gibt es auch noch ständig Änderungen für Rentner – wie zum Beispiel bei den Anträgen und Abschlägen. So gibt es durch eine Neuerung ab März 2024 weniger Geld für Rentner – der Krankenkassen-Beitrag erhöht sich. Wer in den Ruhestand geht oder es vorhat, sollte deshalb einige wichtige Fristen und Termine kennen.

Rente beantragen: Diese Frist gilt – Versäumnis kann teuer werden

Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt, gibt es je nach Rentenart unterschiedliche Fristen. „Welche für Sie gilt, hängt davon ab, ob Sie eine Rente aus eigener Versicherung oder eine Hinterbliebenenrente beantragen“, heißt es.

Für Renten aus eigener Versicherung (Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten) „gilt generell eine Antragsfrist von drei Monaten, sobald alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind“, erklärt die DRV. Die Bundesregierung erklärt dazu etwas detaillierter: „Wird der Rentenantrag innerhalb der ersten drei Monate nach Renteneintritt gestellt, werden die ausgefallenen Rentenzahlungen auch noch rückwirkend gezahlt. Wer diese Frist versäumt, erhält die Rente erst ab dem Antragsmonat“. Heißt: Wer erst später die Rente beantragt, verzichtet damit auf Geld.

Bei Witwen-, Witwer- und Waisenrente gilt: Wenn die Rente später als zwölf Monate nach dem Sterbedatum beantragt wird, wird sie nicht erst ab dem Antragsmonat, sondern zwölf Monate rückwirkend gezahlt. Ausgezahlt wird die Rente übrigens am letzten Bankarbeitstag des Monats.

Rentenalter erreicht – wer weiter arbeitet, sammelt weiter Punkte

Wer weiter arbeitet und die Rente nicht beantragt, kann davon profitieren. Der Bund erklärt: Nur, weil das Rentenalter erreicht ist, muss nicht automatisch in Rente gegangen werden. „Wenn der Rentenbeginn verschoben und weiterhin gearbeitet wird, erhält man für jeden Monat des späteren Rentenbeginns einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf seine Rente und erhöht diese um die weiter gezahlten Rentenversicherungsbeiträge“, heißt es.

echo24.de hat eine Liste erstellt, ab wann welche Jahrgänge Rente beantragen können. Die Höhe der Rente hängt vom eigenen Arbeitsleben ab – wer zu den Gutverdienern zählt, hat die Chance, das Maximum an Rente herauszuholen. Wer hingegen noch nie gearbeitet hat, bekommt als Rentner immerhin die Grundsicherung.

Wer wissen will, was für ihn künftig an Rente herausspringt: Eine Tabelle zeigt, wer wie viel Rente man mit welchem Lohn bekommt. echo24.de verrät außerdem, mit welchem Trick früher in Rente gegangen werden kann – durch zwei Jahre arbeiten und drei Jahre kassieren. Mit einem anderen Trick kann außerdem doppelt abkassiert werden – es gibt mehr Rente und Gehalt.

Jährliche Rentenanpassung: Mehr Geld ab 1. Juli

Ein wichtiger Tag, an dem Rentner zwar nichts tun müssen, den sie aber trotzdem im Blick behalten sollten: Die Rentenanpassung erfolgt jährlich zum 1. Juli eines Jahres. „Die Höhe der Rentenanpassung wird von der Bundesregierung in einer Verordnung unter Berücksichtigung der zurückliegenden Lohnentwicklung im Land festgelegt. Da die Renten den Löhnen folgen, bedeuten höhere Löhne auch höhere Renten“, erklärt der Bund.

Auch Rentner sind steuerpflichtig: Diese Frist gilt für die Steuererklärung im Ruhestand

Rentner müssen jedoch an einer anderen Stelle wieder aktiv werden: Wer mit seinem Gesamtbetrag der Einkünfte über den jährlichen Grundfreibetrag kommt, der aktuell bei 10.908 Euro liegt, muss eine Steuererklärung abgeben. Dazu zählen sowohl die private als auch gesetzliche Rente, wie „lohnsteuer-kompakt.de“ erklärt. Für Rentner gelten dieselben Abgabefristen bei der Steuererklärung wie für Arbeitnehmer.

Für die Steuererklärung 2023 gilt der 2. September 2024 als Stichtag. Steuerpflichtige müssen die Steuererklärung für 2024 bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt abgegeben haben.

Rubriklistenbild: © IMAGO/ Bihlmayerfotografie

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