Beerdigung von Katze und Co.

Welche Tiere dürfen im Garten begraben werden? Die Größe entscheidet

  • Adrian Kilb
    VonAdrian Kilb
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Wenn das geliebte Haustier stirbt, erscheint es Besitzern plausibel, ein Grab im Garten zu schaufeln. Doch Achtung: Hier gelten bestimmte Regeln für Mieter.

Wer in einer Mietwohnung oder einem Mietshaus lebt, genießt bestimmte Rechte gegenüber dem Vermieter. So darf dieser beispielsweise grundsätzlich nicht untersagen, die Wäsche auf dem Balkon aufzuhängen. In der eigenen Wohnung ist zudem der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen für Erwachsene seit dem 1. April 2024 erlaubt. Allerdings sollten Mieter aufpassen, die Mietwohnung durch den Anbau nicht zu beeinträchtigen.

Auch bei Haustieren sind einige Dinge erlaubt. So dürfen Katzenhalter die Tiere generell in einer Mietwohnung halten. Auch Katzennetze werden in den meisten Fällen geduldet, weil sie in erster Linie der Sicherheit der Miezen dienen und die Ästhetik von Wohnungen nicht groß negativ beeinflussen. Wie sieht es aber damit aus, wenn der geliebte Kater verstirbt und Mieter ihn gerne im Garten vergraben würden?

Größe entscheidend: Das müssen Mieter beim Vergraben vom toten Haustier beachten

Wer einen eigenen Garten oder ein Grundstück besitzt, darf sein Tier dort beerdigen, erklärt der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil gegenüber der „dpa“. Wohnt man allerdings zur Miete, müssen erst die Eigentümer des Grundstücks der Beerdigung des Haustiers im Garten zustimmen, erklärt „Geo“.

Bei großen Tieren braucht es für das Begraben zudem zusätzlich noch eine Genehmigung. Wellensittich, Hamster und Meerschweinchen sind ohne Frage klein, bei Hunden ist die Sache schon schwieriger. Ein Richtwert: „Im Mietrecht gilt alles, was etwa so groß ist wie ein West Highland Terrier, noch als klein“, sagt Ackenheil. Die Hunderasse kann bis zu 30 Zentimeter groß werden.

Die Hauskatze dürfte also unproblematisch sein, eine Dogge ist deutlich größer – und deshalb wohl genehmigungspflichtig. Hier braucht es die Erlaubnis des örtlichen Veterinäramts beziehungsweise im ländlichen Raum unter Umständen der Gemeindeverwaltung. Ist das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben, haben Besitzer aber gute Chancen, dass dies bewilligt wird.

Nicht zu nah am Nachbargrundstück – Regeln beim Vergraben von Tier im Garten

Generell gilt: Das Tiergrab darf nicht auf einem Grundstück in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegen. Und das Tier darf in der letzten Zeit keine Medikamente erhalten haben, die die Umwelt schädigen. Hierüber kann der behandelnde Tierarzt Auskunft geben.

Wer seine Katze im Mietgarten beerdigen möchte, braucht die Erlaubnis vom Vermieter.

Der Kadaver muss in jedem Fall mindestens einen halben Meter tief eingegraben und mit Erde bedeckt werden, sodass er von anderen Tieren nicht wieder ausgegraben wird. Das Grab muss außerdem ein bis zwei Meter von öffentlichen Wegen beziehungsweise dem Nachbargrundstück entfernt liegen. Wer das Tier weich betten möchte, sollte dafür Material wählen, das leicht verrottet, also zum Beispiel Wolldecken, Zeitungen oder Handtücher.

Wer sein Haustier hier vergräbt, dem droht ein hohes Bußgeld

Eine Ausnahme bildet das Bundesland Bremen, wo die Bestattung von Hunden und Katzen auf dem eigenen Grundstück grundsätzlich nicht gestattet ist. In dem Stadtstaat gilt ein Verbot, weil der Grundwasserstand dort allgemein hoch ist und ein hohes Risiko der Grundwasserverunreinigung besteht.

Auch in Waldgebieten ist das Vergraben der Leiche eines Tieres in Deutschland nach dem Tierkörperbe­sei­ti­gungs­gesetz streng verboten. Wer diese Ordnungs­wid­rigkeit begeht, dem droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Rubriklistenbild: © picture alliance/dpa/Robert Günther/Stefan Puchner

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