Nach Tod des Ehepartners
Wichtige Voraussetzungen für Witwenrente: Diese Fristen sollten Hinterbliebene nicht verpassen
VonMelissa Sperberschließen
Hinterbliebene haben nach dem Tod ihres Ehe- oder Lebenspartners einen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Doch es müssen bestimmte Fristen erfüllt sein, bevor eine Auszahlung bewilligt wird.
Stirbt der Ehepartner, muss der Hinterbliebene nicht nur mit einem großen Verlust umgehen – auch das Erbe, das gegebenenfalls durch ein Testament geregelt wurde, und die Trauerfeier müssen organisiert werden. Dabei können die Beerdigungskosten schnell in die Höhe schießen. Umso wichtiger ist es, die Witwen- oder Witwerrente richtig zu beantragen. Denn es gelten spezielle Fristen.
Witwen- oder Witwerrente erhalten: Wer hat Anspruch darauf?
Der hinterbliebene Ehepartner eines Verstorbenen hat prinzipiell Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Wie die „Deutsche Rentenversicherung“ (DRV) jedoch erklärt, muss das Paar mindestens ein Jahr lang verheiratet gewesen sein. Auch eine Lebenspartnerschaft muss zwölf Monate bestanden haben.
Dabei gilt allerdings eine wichtige Ausnahme. Ist der Ehepartner bei einem Unfall ums Leben gekommen, besteht der Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente auch bei kürzerer Ehedauer.
Bestimmte Fristen gelten für Witwen- oder Witwerrente: Das müssen Hinterbliebene beachten
Neben der Länge der Ehe oder Lebenspartnerschaft spielt mit Blick auf eine mögliche Witwen- oder Witwerrente auch die Mindestversicherungszeit des Verstorbenen eine Rolle. Heißt: Für den verstorbenen Ehe- oder Lebenspartner muss eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren vorgewiesen werden können.
Zur Mindestversicherungszeit zählen laut DRV Monate, in denen Beiträge aus einer Beschäftigung in die Rentenversicherung eingezahlt wurden. Die Ausnahme: Der Ehe- oder Lebenspartner ist bei einem Arbeitsunfall verstorben oder hat zum Zeitpunkt seines Todes bereits eine Rente bezogen.
Nach Tod des Ehepartners: Wann wird eine Witwen- oder Witwerrente ausgezahlt?
Wer nach dem Tod des Ehepartners nicht wieder heiratet und diese Fristen erfüllen kann, hat Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Dabei sollte der Unterschied zwischen einer großen und einer kleinen Witwenrente beachtet werden. Doch wann wird die Witwen- oder Witwerrente ausgezahlt?
Wie die DRV erklärt, hängt das davon ab, ob der verstorbene Partner bereits eine Rente bezogen hat. War das der Fall, wird die Witwen- oder Witwerrente „frühestens mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat“ ausgezahlt. Denn für den Sterbemonat wird noch die volle Rente des Verstorbenen überwiesen.
Hatte der verstorbene Partner noch keine Rente bezogen, greift die Regelung zur Witwen- oder Witwerrente schon mit dem Todestag. Vorsicht gilt jedoch, wenn sich der hinterbliebene Partner für Rentensplitting mit einem neuen Lebenspartner entscheidet. Denn dann endet der Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente.
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