Finanzielle Entlastung im Alter

Wohngeld für Rentner: Bis zu diesem Einkommen haben Senioren Anspruch

  • VonMilea Erzinger
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Wohngeld kann Senioren finanziell entlasten. Doch nicht jeder Rentner kennt seinen Anspruch. Welche Einkommens- und Vermögensgrenzen gelten.

Für viele reicht die Höhe der monatlichen Rente kaum aus, um die steigenden Wohnkosten zu decken. Wohngeld kann helfen, diese Belastung zu mindern. Dabei handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss, den es sowohl für Mieter als auch für Eigenheimbesitzer gibt. Doch wer hat Anspruch auf Wohngeld, wie wird dieser berechnet, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wohngeld für Rentner: Diese Einkommensgrenzen entscheiden über die Unterstützung

Wohngeld steht Rentnern zur Verfügung, die ein geringes Einkommen haben, damit jedoch über dem Existenzminimum liegen. Anspruchsberechtigt sind Menschen, deren monatliches Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze bleibt. Diese Grenze variiert abhängig von der Haushaltsgröße, dem Wohnort und den damit verbundenen Mietstufen sowie den tatsächlichen Wohnkosten, erklärt „wohngeld.org“.

Für alleinstehende Rentner liegt die Einkommensgrenze laut „wohngeld.org“ zwischen 1.372 und 1.542 Euro netto, abhängig davon, in welcher Mietstufe sich der Wohnort befindet. Bei Ehepaaren oder Wohngemeinschaften erhöhen sich diese Grenzen entsprechend, beispielsweise auf bis zu 2.074 Euro bei zwei Personen. Auch zusätzliche Einnahmen wie Mieteinnahmen oder private Renten werden berücksichtigt. 2025 wird das Wohngeld nochmals erhöht.

Wohngeld und Vermögen: Was Rentner behalten dürfen – und was nicht angerechnet wird

Neben dem Einkommen wird auch das Vermögen berücksichtigt. Für Einzelpersonen gilt eine Freigrenze von 60.000 Euro, während für jeden weiteren Haushaltsteilnehmer 30.000 Euro hinzukommen. Diese Grenzen umfassen beispielsweise Bargeld, Sparguthaben oder Wertpapiere, so das Serviceportal der Stadt Hannover.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Selbstgenutzte Immobilien, bestimmte Altersvorsorgeprodukte oder ein angemessenes Fahrzeug zählen nicht zum anrechenbaren Vermögen, erklärt die Stadt Hannover in ihrem Servicepotal. Senioren, die Pflegegeld oder Zuschüsse zu einer Pflegekraft erhalten, müssen diese Beträge ebenfalls nicht angeben. Auch Sozialwohnungen können bis zu einem gewissen Gehalt beansprucht werden.

Wohngeld-Hammer: So viel Zuschuss können Rentner je nach Einkommen und Miete erwarten

Die Höhe des Wohngeldes wird individuell berechnet und hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Einkommen und der Miethöhe ab. Ein Beispiel von „wohngeld.org“ verdeutlicht dies:

Eine alleinstehende Rentnerin mit einem monatlichen Netto-Einkommen von 1.100 Euro und einer Miete von 600 Euro in Berlin (Mietstufe 4) hätte 2024 Anspruch auf 207 Euro Wohngeld. Im Jahr 2025 würde sich dieser Betrag durch die geplante Erhöhung sogar auf 241 Euro erhöhen.

Laut Statistiken sind knapp 50 Prozent der Wohngeldempfänger Senioren.

Wohngeld für Eigentümer: So profitieren auch Rentner mit eigenem Haus oder Wohnung

Nicht nur Mieter, sondern auch Eigenheimbesitzer können Wohngeld beantragen. Hier spricht man von einem sogenannten Lastenzuschuss. Dabei werden Belastungen wie Grundsteuer, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten sowie Pauschalen für Heiz- und Nebenkosten angerechnet, erklärt „wohngeld.org“.

Ein Beispiel: Ein Rentnerpaar mit einer abbezahlten Eigentumswohnung und jährlichen Kosten für Grundsteuer und Instandhaltung von 3.300 Euro kann ebenfalls Wohngeld beantragen, solange die Belastungen innerhalb der gesetzlichen Obergrenzen liegen.

Wohngeld beantragen: Diese Unterlagen sollten Rentner mit sich führen

Rentner, die Wohngeld beantragen möchten, müssen dies bei der zuständigen Wohngeldstelle ihrer Stadt oder Gemeinde tun. Der Antrag kann oft auch online gestellt werden. Zu den einzureichenden Unterlagen gehören laut „gegen-hartz.de“:

  • Einkommensnachweise wie Rentenbescheide oder Steuerbescheide
  • Mietvertrag oder Nachweise über Eigentumskosten wie Grundsteuerbescheide
  • Kontoauszüge, die die Mietzahlungen belegen
  • Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

Nach der Bewilligung gilt der Zuschuss in der Regel für zwölf Monate. Für eine nahtlose Weiterzahlung sollte der Weiterbewilligungsantrag mindestens zwei Monate vor Ablauf gestellt werden, ergänzt „wohngeld.org“.

Knapp 50 Prozent der Senioren Wohngeldempfänger: Trotzdem verzichten viele Rentner

Trotz der klaren Regelungen verzichten viele Rentner laut „wohngeld.org“ auf Wohngeld. Gründe sind oft Unwissenheit oder Scham, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Laut Statistiken sind knapp 50 Prozent der Wohngeldempfänger Senioren und mit der Wohngeldreform 2023 wurde der Kreis der Berechtigten nochmals erweitert.

Rubriklistenbild: © IMAGO Bihlmayerfotografie/Michael Gstettenbauer

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