Fristlose Kündigung droht

In der Wohnung verboten: Diese Dinge dürfen Mieter auf keinen Fall lagern

  • Adrian Kilb
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Die Wohnung gilt als eigenes Reich. Doch die Freiheit endet dort, wo die Sicherheit oder das Eigentum anderer gefährdet ist. Bestimmte Gegenstände dürfen Mieter nicht lagern.

Wer eine Wohnung zur Miete bezieht, hat in der Regel auch etwas Platz zur freien Entfaltung zur Verfügung. Das ist oftmals sehr verführerisch, weil der Platz schneller belegt ist, also man gucken kann. Während der manche Deko-Gegenstände durchaus verzichtbar sind, dürfen andere Gegenstände erst gar nicht über einen längeren Zeitraum in die Wohnung verbleiben.

Grundsätzlich gilt: Gefährliches Material wie Gefahrstoffe dürfen in einem Mietshaus oder einer Mietwohnung nicht gelagert werden – auch nicht im Keller oder auf dem Dachboden und nur sehr eingeschränkt in einer Garage, erklärt „Promietrecht“.

In der Wohnung verboten: Diese Gegenstände dürfen Mieter nicht lagern

Bei diesen Gegenständen ist laut „Promietrecht“ die Lagerung generell in der Wohnung verboten:

  • Leicht brennbare oder explosive Materialien
  • Feuerwerkskörper über einen längeren Zeitraum
  • Giftstoffe

Die Lagerung solcher Dinge erfüllt nicht Vertragszweck einer Wohnnutzung und stellt daher in der Regel eine Verletzung des Mietvertrages dar.

Bei entzündlichen Stoffen wie Brennspiritus darf die Menge einen Liter nicht überschreiten. Für den gesamten Hauskeller gelten noch einmal spezielle Regeln.

Aber auch hier dürfen Mieter gefährliche Stoffe nur sehr eingeschränkt lagern – und selbst in unzerbrechlichen Gefäßen nie mehr als 20 Liter insgesamt davon aufbewahren. Heizöl gehört in einen besonders verschlossenen Kellerraum. Damit es nicht ins Grundwasser übergeht, müssen die Mieter zudem für ein sicheres Behältnis sorgen. Die Höchstmenge liegt hier bei 200 Liter Heizöl, welches im Keller maximal gelagert werden darf.

Gefährliche Stoffe in Wohnung gelagert? Wann Mietern die fristlose Kündigung droht

Der Mieter muss zudem sicherstellen, dass von dem gelagerten Material keine Gerüche ausgehen, durch die sich andere Mieter belästigt fühlen könnten. Verlangt der Vermieter die Entfernung von unerlaubt gelagerten und gefährlichen Stoffen, sollten Mieter sofort handeln: Es droht ansonsten eine fristlose Kündigung.

Ein spezielles Kapitel im Mietrecht ist das Halten von Haustieren. So dürfen Kleintiere trotz generellem Haustierverbot im Mietvertrag in der Wohnung gehalten werden. Für Hunde dagegen gibt es verschiedene Kriterien, die dazu führen können, dass sie als Haustiere in einer Mietwohnung nicht erlaubt und geduldet sind.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Zoonar

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