Lärmbelästigung im Mietshaus

Wäsche waschen nachts verboten: Bis zu 5.000 Euro Strafe – doch es gibt Ausnahmen

  • VonMilea Erzinger
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Wer seine Waschmaschine nachts laufen lässt, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Fühlen sich Nachbarn durch den Lärm nämlich belästigt, hat das für Mieter teure Konsequenzen.

Einen stressigen Tag gehabt und vergessen die Wäsche zu waschen? Von dem Gedanken, die Waschmaschine einfach bequem über Nacht laufen zu lassen, sollten einige Mieter Abstand nehmen. Denn: Teure Bußgelder drohen. Schließlich müssen Mieter in Wohnung einiges beachten, auch für das Kochen in Wohnungen gelten zum Beispiel strenge Regeln, die es einzuhalten gilt.

Das Thema Lärm im Mehrfamilienhaus sorgt immer wieder für Diskussionen. So dürfen zum Beispiel Hunde nicht länger als eine halbe Stunde bellen, auch das Duschen ist nachts nicht länger als 30 Minuten erlaubt. Doch es gibt noch weitere Lärmquellen im Alltag: die Waschmaschine zum Beispiel. Und besonders die Frage, ob Mieter während der Ruhezeiten ihre Waschmaschine nutzen dürfen, ist daher relevant.

Strenge Ruhezeiten-Regeln in Deutschland: Wann dürfen Mieter ihre Maschinen wirklich laufen lassen?

Ruhezeiten sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern variieren je nach Bundesland und Gemeinde. Sie sind meist in der Hausordnung festgelegt, die in der Regel laut „fachanwalt.de“ folgende Zeiten umfasst:

  • Nachtruhe: in der Regel von 22 bis 6 Uhr
  • Mittagsruhe: in der Regel von 12 bis 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertage: Ganztägiges Ruhegebot in ganz Deutschland

Diese Zeiten sollen das Zusammenleben in Mehrfamilienhäusern fördern und eine Erholung für die Bewohner ermöglichen. echo24.de hat bereits darüber berichtet, was genau an Sonntagen in der Mietwohnung verboten ist.

Schleudern in der Mietwohnung: Wann Wäsche waschen teuer werden kann

Waschmaschinen sind ein fester Bestandteil des Alltags. Mieter haben daher grundsätzlich das Recht, eine Waschmaschine in ihren eigenen vier Wänden zu betreiben – selbst dann, wenn im Haus eine gemeinschaftliche Waschküche zur Verfügung steht, erklärt „anwaltsauskunft.de“.

Doch wann ist die Nutzung der Waschmaschine überhaupt erlaubt? Grundsätzlich sollten Mieter darauf achten, die in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten einzuhalten. Viele Gerichte raten dazu, während der Nachtruhe und der Mittagsruhe den Betrieb der Waschmaschine zu vermeiden, so „anwalt.de“.

Besonders in hellhörigen Gebäuden können die durch das Schleudern entstehenden Vibrationen und Geräusche für die Nachbarn zu einer erheblichen Lärmbelästigung werden. Schließlich erzeigen selbst Geräte im Schleudergang oft eine Lautstärke von rund 70 Dezibel. Ältere Waschmaschinen können sogar noch lauter sein, was in den Nachbarwohnungen für ein störendes Geräusch sorgen könnte.

Nachts Wäsche waschen? Bis zu 5.000 Euro und Kündigung – was Mietern bei Verstoß droht

Verstoßen Mieter wiederholt gegen die festgelegten Ruhezeiten, kann der Vermieter Maßnahmen ergreifen. Ist die Hausordnung Teil des Mietvertrags, hat der Vermieter das Recht, den Mieter abzumahnen und im schlimmsten Fall sogar eine fristlose Kündigung auszusprechen, erläutert „ratgeber.immowelt.de“. Wenn die Hausordnung lediglich als Aushang im Gebäude vorhanden ist, sind die Konsequenzen zwar weniger streng, dennoch können auch hier bei anhaltenden Störungen Abmahnungen folgen.

Nachts die Wäsche zu waschen, kann für viel Ärger sorgen.

In besonders gravierenden Fällen kann zudem das Ordnungsamt eingeschaltet werden, das bei Lärmbelästigung Bußgelder verhängen kann. Diese variieren je nach Landesverordnung, liegen jedoch in der Regel im dreistelligen Bereich, wobei die gesetzliche Obergrenze laut „bußgeldkatalog.de“ bei 5.000 Euro liegt.

Verbot von nächtlichem Wäsche-Waschen: Wann Ausnahme-Regelungen gelten

Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Für Berufstätige, die ihre Wäsche aufgrund ihres Arbeitsplans nicht außerhalb der Ruhezeiten waschen können, könnte eine gelegentliche Nutzung der Waschmaschine nach 22 Uhr vertretbar sein, weiß „promietrecht.de“. Hierbei ist jedoch Rücksichtnahme gefordert und es sollte sich um Ausnahmefälle handeln.

Auch moderne, leise Maschinen, die kaum Lärm verursachen, könnten in gut isolierten Gebäuden auch nach 22 Uhr noch in Betrieb genommen werden, ohne dass es zu Konflikten kommt, erklärt „promietrecht.de“. Dabei sollte es in der Regel keine Probleme geben.

Rubriklistenbild: © Christin Klose/dpa-tmn