Teilschuld-Risiko
Bußgeld für Wohnwagen-Fahrer: Wann zusätzliche Spiegel Pflicht sind
- VonMilea Erzingerschließen
Die Reise in den Urlaub kann für viele Wohnwagenfahrer schnell zum Verhängnis werden – wenn diese die Vorschriften nicht kennen. Wie sieht es zum Beispiel mit der Anbringung eines Zusatzspiegels aus?
Mit dem Wohnwagen verreisen, ist für viele Deutsche der perfekte Urlaub. Werden alle Regeln – auch die im Ausland – eingehalten, müssen sich Fahrer während ihrer Auszeit auch keine Gedanken machen. Abgesehen von bestimmten Vorschriften, die auf der Straße oder gar beim Parken gelten, gibt es noch ein paar weitere wichtige Punkte, die Camping-Fans beachten sollten. Denn: Unter bestimmten Umständen sind Zusatzspiegel verpflichtend, wenn Autofahrer einen Wohnwagen ziehen.
Unterwegs mit Wohnwagen: Wann ist ein Zusatzspiegel Pflicht?
Um einen Wohnwagen zu ziehen, ist manchmal nicht nur ein spezieller Führerschein Pflicht. Auch in und am Anhänger und Zugfahrzeug gibt es spezielle Vorschriften. Ein zusätzlicher Spiegel am Auto kann zum Beispiel besonders für die Sicherheit der Insassen sowie die anderen Verkehrsteilnehmer bedeutend sein. Ein solcher Spiegel-Zusatz wird an die vorhandenen Außenspiegel des Zugfahrzeugs angebracht und verlängert so die Sicht nach hinten – doch wann ist er Pflicht?
Für die viele Autofahrer kann es verpflichtend sein, zusätzliche Spiegel an ihren Wohnwagen zu montieren. Abhängig ist dieser Zusatz von der Breite des Anhängers, wie „bußgeldkatalog.de“ erklärt. Da ein Wohnwagen oft breiter als das Zugfahrzeug ist, sind zusätzliche Spiegel recht gängig. Von dieser Pflicht ausgenommen sind sogenannte Faltcaravans. Ist der Wohnwagen schmaler als das Zugfahrzeug selbst, kann demnach auch auf zusätzliche Außenspiegel verzichtet werden.
Wenn es zum Unfall kommt: Teilschuld für Wohnwagen ohne Zusatzspiegel?
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen selbst ein schmaler Wohnwagen zum kostspieligen Verhängnis für Camper werden kann. Wird bei einer Verkehrskontrolle nämlich festgestellt, dass der Fahrer trotz schmalem Wohnwagen einen schlechten Überblick oder gar einen zu großen toten Winkel hat, gilt das als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, so „bußgeldkatalog.de“.
Denn in diesem Fall gilt eine zusätzliche Außenspiegel-Pflicht am Wohnwagen. Ein Verstoß zieht ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro nach sich. Besonders im Falle eines Unfalles könnte es zudem für Fahrer ohne Zusatzspiegel teuer werden. In diesem Fall könnte dem Fahrer sogar eine Teilschuld zugesprochen werden, wenn ein zusätzlicher Außenspiegel fehlt oder die vorhandenen Außenspiegel nicht den Vorschriften entsprechen.
Zusatzspiegel für Wohnwagen: Richtig einstellen, sonst droht Bußgeld
Woran Fahrer erkennen können, dass ihr zusätzlicher Wohnwagenspiegel richtig eingestellt ist: Sind Fahrer mit einem Wohnwagen-Gespann im Straßenverkehr unterwegs, muss auf der linken Seite eine Länge von zehn Metern und eine Fläche von 2,5 Metern sichtbar sein.
Auf der rechten Seite müssen Sie eine Fläche von vier Metern über eine Strecke von 20 Metern einsehen können. Können Fahrer das nicht, kann ein Verwarngeld von zehn Euro fällig sein. Welche Schilder und Zeichen Wohnwagen und -mobilfahrer kennen müssen, berichtet echo24.de.
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