Unterstützung je nach Gehalt

Wohngeld-Tabelle zeigt, welche Einkommensgrenzen 2025 gelten

  • VonLaura Bernert
    schließen

Um Menschen von prekären Wohnsituationen zu schützen, gibt es in Deutschland Wohngeld. Ob ein Anspruch besteht, ist vom Einkommen abhängig.

Wohnen und in Miete leben kann in Deutschland ganz schön teuer sein. Damit keiner nur wegen der Wohnkosten an die Armutgrenze rutscht, gibt es im Sozialstaat das Wohngeld. Damit werden jene unterstützt, die im Vergleich zu den üblichen Mietkosten in ihrem Umfeld, wenig verdienen.

Seit 2025 bekommen Empfänger sogar mehr Geld als vorher. Auch manche Rentner haben Anspruch auf Wohngeld. Doch es gilt immer eine gewisse Einkommensgrenze. Wohngeld.org hat nun veröffentlicht, wie 2025 die Einkommensgrenzen ausfallen.

Tabelle zeigt: So hoch ist die Einkommensgrenze für Wohngeld

Diese unterscheiden sich auch regional. Denn nicht überall sind die Mieten gleich hoch. Um das vergleichen zu können, sind alle deutschen Städte und die Landkreise in Mietstufen eingeteilt. In Stufe 1 finden sich Orte, die einen niedrigen Mietpreis im Durchschnitt haben. Gestaffelt geht der Preis dann nach oben bis auf Stufe 7. In diese Stufe fallen besonders große und teure Städte. Für Menschen, die in einer teureren Region leben, liegt die Einkommensgrenze entsprechend höher.

MietstufeEinkommensgrenze bei Single-Haushalt
11.443 Euro
21.477 Euro
31.509 Euro
41.541 Euro
51.568 Euro
61.593 Euro
71.619 Euro

Wohngeld für Familien: So viel dürfen Empfänger verdienen

Ob man Wohngeld bekommt, hängt auch von der Anzahl der Menschen in der Wohnung ab. Schließlich brauchen vier Personen mehr Platz als eine. Eine vierköpfige Familie darf deshalb auch mehr verdienen als ein Single, und fällt dennoch in die Kategorie der Wohngeld-Empfänger.

MietstufeEinkommensgrenze bei Haushalt mit vier Personen
13.324 Euro
23.391 Euro
33.452 Euro
43.516 Euro
53.570 Euro
63.619 Euro
73.671 Euro

Bei einem monatlichen Einkommen von mehr als 7.000 Euro braucht es kein Einkommen? Mitnichten. Wer mit diesem Geld in Mietstufe 1 versucht, zwölf Personen ein Dach über dem Kopf zu besorgen, qualifiziert sich laut Wohngeld.org noch immer für die staatliche Leistung. In einigen Fällen können auch Hauseigentümer vom Wohngeld profitieren.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Lobeca / IMAGO/Wolfilser / Montage: echo24

Mehr zum Thema