Ruhezeiten und Gerüche
Kochverbot in der Wohnung? Diese Regeln sollten Mieter kennen
VonJuliane Reyleschließen
Beim Kochen entstehen schnell Lärm und Gerüche. Was Mieter beim Kochen in der Wohnung wissen sollten und welche Regeln gelten.
Wer in Miete lebt hat nicht nur eine Wohnung zur Verfügung, sondern muss sich auch an einige Regeln und die Hausordnung halten. Beispielsweise gibt es Ruhezeiten, in denen kein Krach oder laute Geräusche verursacht werden dürfen. Doch wie sieht es mit dem Kochen aus? Darf die Zeit, in der Speisen zubereitet werden, vom Vermieter eingeschränkt werden? echo24.de gibt einen Überblick.
Welchen Regeln und Rechte haben Mieter beim Kochen in der Mietwohnung?
Es ist ein selbstverständliches Recht der Mieter einer Wohnung, die Küche auch zum Kochen zu nutzen. Beim Kochen sind jedoch einige Regeln zu beachten. Was ist erlaubt und was nicht?
- Kochgerüche aus der Wohnung durch normales Kochen sind von anderen Mietern und Vermieter zu dulden.
- Lärm durch Kochen in der Wohnung in Ruhezeiten kann eine Ruhestörung sein.
- Bei Untervermietung kann das Kochen im Zimmer nicht erlaubt sein.
- Gewerbliche Nutzung der Küche muss vertraglich geregelt sein.
Wer nur ein Zimmer mietet und zur Untermiete wohnt, sollte vor dem Kochen den Mietvertrag genau lesen. Für einzelne Zimmer können laut „proMietrecht“ individuelle Regelungen gelten und das Kochen verboten sein. Auch wer ein Catering-Unternehmen gründen will oder Kuchen verkauft und damit die Küche der Mietwohnung gewerblich nutzt, muss dies vorher mit dem Vermieter absprechen, wie „proMietrecht“ schreibt.
Laute Zubereitung und Maschinen: Zu welcher Zeit sollten Mieter nicht kochen?
Kochgerüche und auch Geräusche, die beim normalen Kochen entstehen, sind keine Störung und müssen von anderen Mietern, Nachbarn hingenommen werden. Niemand kann vorschreiben, zu welcher Tageszeit gekocht werden muss. Wird jedoch während der Ruhezeiten gekocht, können laute Geräusche beim Kochen eine Ruhestörung darstellen. Innerhalb der Ruhezeiten ist daher beim Kochen darauf zu achten, dass kein unverhältnismäßiger Lärm entsteht, der andere beeinträchtigt und stört. Übrigens: Wöhrend der Nachtruhe dürfen Mieter auch eine bestimmte Zeit beim Duschen nicht überschreiten.
Wann ist Ruhezeit in Deutschland?
Doch die Ruhezeiten sind nicht auf Bundesebene gesetzlich geregelt. Sie werden von den Bundesländern und den einzelnen Kommunen festgelegt., wie „rechtsanwalt.com“ schreibt. Welche gesetzlichen Ruhezeiten für ein Wohngebiet gelten, ist daher bei der jeweiligen Gemeinde oder dem zuständigen Ordnungsamt zu erfragen. Die gängigen Ruhezeiten sind die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe, die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr und die Nachtruhe von 22 bis 6 bzw. 7 Uhr.
Tipps um leise zu kochen:
- Weniger Maschinen benutzen: Vielleicht reicht eine kalte Jause oder ein Topf zum Kochen und die lauten Küchenmaschinen, Mixer und Co. bleiben nachts aus.
- Fenster und Türen schließen: Geräusche können reduziert werden, indem erst nach dem Kochen gelüftet wird.
- Kochen ohne Dunstabzug: Auch der Dunstabzug kann laut sein und sollte während der Ruhezeiten nicht benutzt werden.
Übrigens gilt die Ruhezeit für Hund und Hahn: Was Mieter wissen sollten. Generell ist in Miete zu leben gar nicht so einfach, auch für Sicht- und Sonnenschutz auf dem Balkon brauchen Mieter eine Erlaubnis.
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