Stöckelschuhe mit Absätzen
High Heels in der Wohnung verboten: Dann müssen Mieter hohe Schuhe auslassen
VonJuliane Reyleschließen
Dürfen in einer Mietwohnung hohe Schuhe getragen werden? Nein, Vermieter dürfen hohe Absätze und Highheels verbieten, wie ein Gerichtsurteil zeigt.
Wer eine Wohnung mietet, muss sich an bestimmte Regeln und die Hausordnung des Vermieters halten. Aber anziehen dürfen Mieter doch, was sie wollen? Nicht ganz: Ein Gerichtsurteil zeigt, dass Vermieter durchaus das Recht haben, bestimmte Schuhe in der Wohnung zu verbieten. Oftmals werden High Heels und hohe Schuhe in Mietwohnungen verboten.
Doch mit modischen Aspekten, dem Geschmack des Vermieters, hat diese Entscheidung nichts zu tun. Aber wann und warum dürfen High Heels und Stöckelschuhe mit Absätzen in der Mietwohnung nicht getragen werden? Sind die Schuhe den Mietern etwa wegen Lärm- und Ruhestörung streng verboten?
Warum dürfen High Heels in der Wohnung für Mieter verboten werden?
High Heels und Stöckelschuhe mit Absätzen können in Mietwohnungen wegen Ruhestörung verboten werden, entschied das Landgericht Hamburg (LG). Das Tragen von Schuhen mit Absätzen in den eigenen Wohnräumen kann eine unzumutbare Ruhestörung für andere Mieter darstellen, schreibt „mietrecht.com“.
Wer also in einem Haus mit mehreren Mietparteien wohnt, sollte darauf achten, dass er seine Mitbewohner nicht durch die Trittgeräusche der Schuhe belästigt. Wann das Verbot in Kraft tritt, hängt aber auch von der Baubeschaffenheit des Gebäudes ab. In Wohnungen ist für Mieter generell einiges streng verboten, sogar Kündigung droht.
High Heels und Stöckel: Wann dürfen Schuhe mit Absätzen in Mietwohnungen verboten werden?
Vor allem Mieter, deren Räume mit Fliesen oder Laminat ausgelegt sind, sollten aufpassen. Denn das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 12. Dezember 2009 zugunsten der Kläger entschieden, die den Lärm von High Heels für unzumutbar hielten. Demnach dürfen Mieter Wohnräume, die mit nicht gedämpften Bodenbelägen, wie Fliesen oder Laminat ausgelegt sind, künftig nicht mehr in High Heels betreten oder müssen die Schuhe vor Betreten der Wohnung ausziehen, wie „kostenlose-urteile.de“ schreibt. Übrigens gibt es noch weitere Regeln: Wann Mieter nur 30 Minuten duschen dürfen und wann Vermieter Duschen im Stehen verbieten dürfen.
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