Ob alt, neu oder Blindgänger
Ab in den Restmüll: So wird Silvester-Feuerwerk richtig entsorgt
VonMichaela Ebertschließen
Mit Silvester naht auch die Diskussion um Böller und Co. Doch was passiert mit den alten Feuerwerkskörpern? Die richtige Entsorgung ist entscheidend.
In knapp zwei Wochen wird in Deutschland wieder geböllert. Die Silvester-Tradition löst jährlich hitzige Diskussionen aus. Schließlich leiden unter dem Lärm nicht nur Haus- und Wildtiere – der Feinstaub sorgt auch für eine erhebliche Verschmutzung der Luft. Dennoch gibt es auch in diesem Jahr wieder große Mengen an Feuerwerk-Import in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt berichtet, wurden allein von Januar bis September 25.900 Tonnen Feuerwerkskörper importiert. Das 6,8 Prozent mehr, als noch im Jahr 2023. Der Verkauf der neuen Ware startet am 28. Dezember 2024.
Manch einer hat jedoch noch unverbrauchte Feuerwerkskörper zu Hause liegen. Oder möchte aus Umweltgründen in diesem Jahr lieber gar nicht an der Knallerei teilnehmen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) rät dringend davon ab, ältere Feuerwerkskörper noch zu entzünden, da dies durch die unvorhergesehene Reaktion schlimme Unfälle verursachen kann. Doch wie werden die alten Böller richtig entsorgt?
Bußgeld für Müllsünder: Feuerwerkskörper gehören in den Restmüll
Das Thema Müll und dessen Trennung wird in Deutschland beinah ebenso leidenschaftlich diskutiert, wie die Feuerwerks-Tradition selbst. Im neuen Jahr stehen in Sachen Abfall gleich zwei Änderungen an: Ab Januar dürfen alte Kleidung und Stoffreste nicht mehr im Restmüll landen, ab Mai wird bei Müllsündern, die die Bio-Tonne falsch befüllen, härter durchgegriffen.
Wer seinen Abfall falsch entsorgt, muss in Deutschland mit hohen Bußgeldern rechnen. Wichtig zu wissen ist deshalb auch, in welche Tonne die alten, abgebrannten oder unbrauchbaren Feuerwerkskörper gehören. Je nach Zustand gibt es nämlich Unterschiede bei der Entsorgung.
Wie entsorgt man alte oder abgebrannte Böller richtig? Tabelle gibt Überblick
Wie das Verbraucherportal „Ökotest.de“ weiß, landen die benutzten und abgebrannten Feuerwerkskörper im Restmüll. Wer sie an Silvester und Neujahr gezündet hat, sollte jedoch darauf achten, dass diese weder brennend noch heiß oder gar warm sind, wenn sie in die schwarze Tonne wandern. Im schlimmsten Fall kann sich sonst der gesamte Abfall-Behälter entzünden und in Flammen aufgehen. Laut „Ökotest“ haben auch die Papp- oder Verpackungsreste der entzündeten Feuerwerkskörper im Altpapier, im Biomüll oder in der Gelben Tonne nichts verloren. Denn daran kann sich noch immer das Sprengmittel Schwarzpulver befinden.
| Zustand der Feuerwerkskörper | Entsorgung |
|---|---|
| Gezündete/abgebrannte Böller, Raketen und Batterien | kalt im Restmüll entsorgen |
| Blindgänger | entschärft im Restmüll entsorgen |
| Funktionstüchtige (alte) Feuerwerkskörper | entschärft im Restmüll entsorgen |
| Große Mengen Feuerwerkskörper | professionelle Entsorgung bei Abfallbetrieben |
| Illegale Feuerwerkskörper ohne Zertifizierung | Besitz ist strafbar, müssen zur Polizei gebracht werden |
Hin und wieder kommt es vor, dass sich einige Böller, Raketen oder Batterien nicht entzünden. Ein solcher Blindgänger ist zwar ärgerlich, doch auch dieser muss fachgerecht entsorgt werden. Laut „Ökotest“ kommt auch hier nur die Restmüll-Tonne infrage. Den Feuerwerkskörper sollte man zuvor jedoch unschädlich machen.
Blindgänger entschärfen und richtig entsorgen – so geht's
Um zu verhindern, dass sich die entsorgten Feuerwerkskörper ungeplant entzünden, empfiehlt das „BAM“, die Böller, Raketen oder Batterien zunächst in eine Tüte voller Wasser zu geben. Die Feuerwerkskörper sollten darin für mehrere Stunden einweichen. Es sei nicht ausreichend, „Raketen und Böller nur kurz ins Wasser zu tauchen, um sie unschädlich zu machen, da das enthaltene Schwarzpulver gründlich durchfeuchtet werden muss“, weiß „Ökotest“. Erst nach einer längeren Zeit darf das entschärfte Feuerwerk im Restmüll entsorgt werden.
Laut dem „BAM“ müssen zudem größere Mengen Feuerwerkskörper professionell entsorgt werden. Die lokalen Abfallbetriebe gelten in der Regel als erster Ansprechpartner. Doch Vorsicht: Illegale Knaller und Co. – wie etwa die bekannten „Polen-Böller“ – müssen diese nicht annehmen. Wer diese fachgerecht loswerden will, kann sie in einem Karton verpackt bei den örtlichen Polizeipräsidien abgeben. In der Regel werden diese dort beschlagnahmt. Wer die Polen-Böller unerlaubt zündet, riskiert eine Freiheitsstrafe und ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
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