Neue Abfall-Regel

Liste zeigt: Diese Stoffe dürfen ab 2025 nicht mehr in den Restmüll

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Eine EU-Verordnung sieht einer Änderung bei der Abfall-Entsorgung vor. Weitere Stoffe dürfen bald nicht mehr in die schwarze Tonne. Was gilt ab 2025?

Ab 2025 treten neue Regelungen für die Restmüllentsorgung in Kraft. Ziel ist es, die Mülltrennung zu verbessern, das Recycling zu fördern und die Umweltbelastung durch unsachgemäße Entsorgung zu reduzieren. Doch welche Stoffe sind von der Restmüll-Änderung 2025 betroffen und was müssen Verbraucher beachten? echo24.de fasst alles Wichtige zusammen.

Eine EU-Verordnung sieht einer Änderung bei der Abfall-Entsorgung vor. Weitere Stoffe dürfen bald nicht mehr in die schwarze Tonne. (Symbolfoto)

Warum gibt es Änderungen beim Restmüll?

Die Restmüllentsorgung war lange Zeit ein Sammelbecken für Abfälle, die weder recycelt noch biologisch abbaubar sind. In den letzten Jahren hat jedoch die Bedeutung einer sauberen Abfalltrennung zugenommen. Wertvolle Rohstoffe sollen zurückgewonnen und CO₂-Emissionen reduziert werden. Die EU-Abfallrichtlinie und nationale Vorgaben zwingen Deutschland nun zu einer klareren Struktur bei der Mülltrennung.

Die aktuell geltende Abfallrahmenrichtlinie ist bereits seit 2008 in Kraft und verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, bis zum 1. Januar 2025 die getrennte Sammlung von Textilien zur Wiederverwendung, zur Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling sicherzustellen, wie „Consilium.europa.eu“ schreibt.

Welche Stoffe dürfen ab 2025 nicht mehr in den Restmüll?

Obwohl die EU-Abfallverordnung klare Ziele für Abfallvermeidung und -recycling festlegt, gibt es keine explizite EU-weite Liste von Stoffen, die ab 2025 generell nicht mehr im Restmüll enthalten sein dürfen.

Was sich jedoch ändert, sind die Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verwertung bestimmter Abfallarten, insbesondere von Bioabfällen und Textilien. Die Restmüll-Änderung 2025 bringt also strengere Vorgaben für bestimmte Materialien. Die richtige Befüllung der Mülltonnen soll insgesamt eine wichtigere Rolle spielen, wie Medien berichten.

Folgende Stoffe sollen 2025 nicht in die Restmülltonne:

  • Bioabfälle
  • Kunststoffe
  • Elektrokleingeräte
  • Textilien
  • Gefährliche Stoffe

Es gilt zu beachten, dass die genauen Regelungen je nach Region variieren können. echo24.de hat außerdem Tipps für eine bestimmte Müll-Situation: Was tun, wenn die schwarze Tonne voll ist?

Neue Restmüll-Regelung ab 2025: Das gilt für Bioabfälle und Kunststoff

Bioabfälle wie Küchenreste, Obst- und Gemüseschalen sowie Gartenabfälle sollen in die Biotonne oder auf den Kompost. Bisher landen in vielen Haushalten noch große Mengen Bioabfall im Restmüll, was die Verwertung erschwert. Laut „wirfuerbio“ sind es ganze 5,3 Millionen Tonnen Biomüll, die jährlich über die Restmülltonne entsorgt werden. Aber Achtung: Auch für die Biotonne gelten ab 2025 strengere Regeln. Einwegplastik und Verpackungsmaterialien gehören ebenfalls schon jetzt nicht in den Restmüll, landen dort aber häufig.

Ab 2025 nicht mehr im Restmüll: Textilien, Elektrokleingeräte und gefährliche Stoffe

Geräte wie alte Handys, Ladegeräte oder Kopfhörer dürfen auf keinen Fall mehr in den Restmüll geworfen werden. Stattdessen müssen sie an Sammelstellen abgegeben oder an den Händler zurückgegeben werden. Bei sachgerechter Entsorgung können die in den Geräten enthaltenen Wertstoffe unter guten Bedingungen zurückgewonnen werden, schreibt die „Bundesregierung“.

Textilien, darunter auch Altkleider, Bettwäsche oder Stoffreste sollen künftig getrennt vom Restmüll entsorgt werden. Viele Kommunen planen spezielle Container oder Sammelsysteme für Textilien, wie echo24.de bereits berichtete. Es soll aber auch bereits ausreichend Altkleider-Container geben, wie die „Frankfurter Allgemeine“ berichtet. Wie „Heidelberg24“ schreibt, dürfen folgende Stoffe ab der Restmüll-Änderung ab 2025 explizit nicht mehr in der schwarzen Tonne entsorgt werden:

  • Bettwäsche
  • Handtücher
  • Vorhänge
  • Kaputte oder abgenutzte Textilien
  • Kleidung

Gefährliche Stoffe wie Batterien, Chemikalien und andere schadstoffhaltige Materialien dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden. Die fachgerechte Entsorgung erfolgt über Wertstoffhöfe oder spezielle Sammelstellen. Das Bundeskabinett hat neue Regeln für bessere Sammlung von Batterien beschlossen. Zusätzlich zu sämtlichen Geräte-Altbatterien, sollen in Zukunft auch die ausgedienten Batterien von E-Bikes oder E-Scootern am kommunalen Wertstoffhof zurückzugeben sein, wie das „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz“ berichtet.

Wie können sich Haushalte auf die Restmüll-Änderungen vorbereiten?

  • Bewusstes Trennen
  • Zusätzliche Behälter anschaffen
  • Recyclingstationen nutzen

Verbraucher sollten sich bereits jetzt mit den geltenden Regeln zur Abfalltrennung vertraut machen. Denn einige Fehler beim Mülltrennen macht fast jeder. Durch die Einführung von Biotonnen und speziellen Sammelstellen für Textilien kann zusätzlicher Platz in der Küche oder im Haushalt benötigt werden, sodass es sinnvoll sein kann, zusätzliche Behälter zur Lagerung aufzustellen.

Viele Städte und Gemeinden bieten kostenlose Sammelstellen für Elektrogeräte, Chemikalien oder Textilien an. Diese Sammelstellen sollten in Zukunft stärker genutzt werden.

Was passiert bei Verstößen gegen die Restmüllvorschriften?

Ab 2025 sollen die Kontrollen in den Kommunen ausgeweitet werden. Wer Müll nicht richtig trennt oder verbotene Stoffe in den Restmüll wirft, muss mit höheren Bußgeldern rechnen. In einigen Regionen könnten die Biotonnen sogar schon vor der Leerung kontrolliert werden. Ziel sei es, Fehlwürfe zu minimieren und die Recyclingquote zu erhöhen, wie der „Verband kommunaler Unternehmen e.V.“ schreibt.

Die Restbänderung ab 2025 stellt wichtige Weichen für eine nachhaltigere Zukunft. Verbraucher, Unternehmen und Kommunen sind gleichermaßen gefordert, die neuen Regelungen umzusetzen und die Abfalltrennung konsequenter zu gestalten. Einfach die fremde Restmülltonne zu befüllen, könnte keine gute Idee sein., denn den Müllsündern drohen Strafen.

Rubriklistenbild: © Collage: echo24.de, Fotos: picture alliance / CHROMORANGE, picture alliance / Weingartner-Foto