Abfall in der schwarzen Tonne

Fremde Restmülltonne gefüllt? Diese Strafen drohen Müllsündern

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Wenn die schwarze Tonne voll ist, ist die Versuchung groß, fremde Restmülltonnen zu füllen. Aber ist das erlaubt oder macht man sich strafbar?

Die Restmülltonne, auch als schwarze Tonne bekannt, ist schnell voll. Denn in den Hausmüll und damit in die Restmülltonne werfen die Haushalte oft alles, was sie nicht sortieren oder verwerten können. Kein Wunder, dass so mancher, wenn die Tonne überfüllt ist, einfach zur leeren schwarzen Tonne des Nachbarn greift. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten, den Restmüll zu entsorgen, wenn die schwarze Tonne voll ist – und darf man die fremde Tonne überhaupt benutzen?

Das Befüllen fremder Restmülltonnen mag auf den ersten Blick harmlos erscheinen, könnte jedoch ernsthafte rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Doch was genau droht, wenn man unbefugt Müll in einer fremden Tonne entsorgt?

Rechtliche Lage: Ist das Befüllen fremder Restmülltonnen erlaubt?

Wenn bei der Mülltrennung wieder einmal gängige Fehler gemacht wurden und die Restmülltonne überquillt, sollte nicht einfach in eine fremde Tonne gefüllt werden. In Deutschland gehört jede Mülltonne einem bestimmten Haushalt oder einer Verwaltungseinheit, die dafür Gebühren bezahlt. Eigentümer der Tonne werden die Haushaltsbewohner zwar nicht, sie gehört weiterhin der Gemeinde oder dem Entsorger, aber sie werden Besitzer. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Besitzers ist das Befüllen der Tonne in der Regel verboten.

Wenn die schwarze Tonne voll ist, ist die Versuchung groß, fremde Restmülltonnen zu füllen. Aber das ist oft nicht gerne gesehen und kann auch Konsequenzen haben. (Symbolbild)

Rechtlich gesehen kann das Einwerfen von Müll in fremde Mülltonnen als sogenannte Besitzstörung angesehen werden, wie „Anwalt-Suchservice“ erklärt. Zwar gebe es keine Gerichtsurteile oder Paragrafen, die die Nutzung fremder Mülltonnen ausdrücklich verbieten. Aber: Es gibt durchaus Urteile zur Müllentsorgung auf fremden Grundstücken (Amtsgericht München, Urteil vom 26.09.2011, Az. 231 C 28047/10). Hier sei die Rechtslage sehr ähnlich, schreibt „Anwalt-Suchservice“.

Abfall in fremde Tonne werfen: Was droht den Müllsündern?

Fremder Müll in der eigenen Tonne ist somit nicht nur ärgerlich, sondern auch eine Besitzstörung. Der Mülltonnenbesitzer kann den Müllsünder auf Unterlassung verklagen und eventuelle Schäden, beispielsweise durch Sonderleerungen oder falsche Mülltrennung, vom Müllsünder ersetzt verlangen. Außerdem droht dem Verursacher je nach kommunaler Satzung beim ersten Verstoß ein Bußgeld von 10 bis 50 Euro, wie „AnwaltSuche.de“ schreibt. Strafbar sei die Müllentsorgung in einer fremden Mülltonne aber nicht.

Wer ein fremdes Privatgrundstück betritt, um eine Mülltonne zu befüllen, begeht zudem schnell Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). Befindet sich die Mülltonne nämlich auf einem Privatgrundstück, ist das unbefugte Betreten rechtlich als Hausfriedensbruch zu werten, wie die Kanzlei „Rechtsanwälte Kotz“ schreibt.

Unabhängig davon, dass das Befüllen fremder Mülltonnen, egal ob schwarze, blaue, gelbe oder braune Tonne, Konsequenzen haben kann, ist es nicht fair. Es sollte also darauf geachtet werden, dass der Abfall in die eigene Mülltonne passt. Im neuen Jahr gilt es außerdem nicht darauf zu achten, die eigene Tonne zu nutzen, sondern auch neue Regeln zu beachten. Es gilt eine Restmüll-Änderung ab 2025: Ab Januar dürfen einige Sachen nicht mehr in die schwarze Tonne und auch die Bio-Müll-Regelungen werden ab 2025 strenger.

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