Pflegegeld steigt im neuen Jahr

Tabelle zeigt Beträge: So viel mehr Geld gibt es bei Pflegegrad 1 ab 2025

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Ob Kinder, Senioren oder Menschen mittleren Alters: Wer pflegebedürftig wird, bekommt Geld von der Pflegeversicherung. Ab 2025 steigen die Beträge – eine Tabelle zeigt um wie viel.

Pflegebedürftig sind laut „Bundesministerium für Gesundheit“ (BMG) Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen. Mit dem Pflegegeld soll ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine pauschalierte Geldleistung abgegolten werden.

Damit soll die notwendige Pflege der Betroffenen sichergestellt und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden, wie das „Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ erklärt. Im Jahr 2025 soll das Pflegegeld in Deutschland erhöht werden. Je nach Pflegestufe fallen die Beträge unterschiedlich aus. Die folgende Tabelle zeigt, wie viel mehr Geld es pro Monat in der Pflegestufe 1 gibt.

Mehr Geld ab 2025: So hoch ist der Betrag bei Pflegegrad 1

Im Rahmen der Pflegereform 2023 werden in Deutschland viele Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Das BMG spricht von „allen Leistungsbeträgen der Pflegeversicherung“. Damit sind sowohl Geld- als auch Sachleistungen gemeint. Somit profitieren auch Pflegebedürftige mit Anspruch auf Pflegesachleistungen und Pflegegeld von der Erhöhung ab 2025.

Im Rahmen der Pflegereform 2023 werden in Deutschland viele Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben. (Symbolbild)

Ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 besteht aber kein Anspruch auf Pflegegeld. Wer also der Pflegestufe 1 entspricht, der hat keinerlei Ansprüche auf Geld oder Sachleistungen im neuen Jahr. Mit Pflegegrad 1 können Betroffene aber dennoch den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich beanspruchen und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 40 Euro (Stand November 2024) monatlich erhalten, wie „pflege.de“ erklärt. Aber ein Pflegegeld gibt es bei dieser Pflegestufe derzeit nicht und soll auch 2025 nicht eingeführt werden. Dafür gibt es in anderen Bereichen ab 2025 mehr Geld: Rentner, Eltern, Arbeitnehmer und Co. – wer darf sich freuen?

Kein Anspruch auf Pflegegeld: So profitiert Pflegegrad 1 trotzdem von der Pflegereform ab 2025

Auch der Entlastungsbetrag wird zum 1. Januar 2025 im Rahmen der Erhöhung aller Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse um 4,5 Prozent von 125 Euro auf 131 Euro im Monat angehoben, wie „Betanet“ berichtet. Laut „Pflegewächter“ steht der Entlastungsbetrag allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad von 1 bis 5 zu. Die Leistung der Pflegeversicherung diene dazu, den Alltag von Pflegebedürftigen und deren (pflegenden) Angehörigen zu erleichtern.

Somit profitiert auch der Pflegegrad 1, der sonst keine Ansprüche auf Pflegegeld oder Sachleistungen hat, von der Pflegereform und kann ab 2025 mehr Geld bekommen.

JahrEntlastungsbetrag pro Monat
2022125 Euro
2023125 Euro
2024125 Euro
2025131 Euro

Personen mit Pflegestufe 1 können sich ab 2025 über rund sechs Euro mehr im Monat freuen. Hochgerechnet auf das Jahr 2025 sind das 72 Euro. Ob im Jahr darauf mit noch mehr Geld gerechnet werden kann, ist offen. Allerdings sollen die Beträge regelmäßig an die steigenden Kosten angepasst werden. Eine Tabelle zeigt auch, wie viel Geld es ab 2025 bei vollstationärer Pflege mehr gibt und wie hoch der Zuschuss bei teilstationärer Pflege 2025 ausfällt.

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