Ruhestand vor 67 Jahren
Schon mit 62 Jahren in Rente: Für wen das 2025 möglich ist
VonJulia Cuprakowaschließen
Schwerbehinderte Menschen können im Jahr 2025 besonders früh in Rente gehen. Aber auch andere Seniorinnen und Senioren haben die Chance, abschlagsfrei in den Ruhestand zu treten.
Viele Senioren in Deutschland freuen sich auf den Ruhestand. Die meisten wollen so früh wie möglich aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Im Durchschnitt gehen die Deutschen mit 64,4 Jahren in Rente. Das geht aus dem Jahresbericht 2023 der Deutschen Rentenversicherung hervor. Einige Senioren wollen aber weiterarbeiten, um ihre Rente aufzubessern. Auch im kommenden Jahr gehen viele Arbeitnehmer in den wohlverdienten Ruhestand. Doch wer hat Anspruch auf eine frühere Rente? Und was gilt für wen?
Mit 62 in Rente: Schwerbehinderte Menschen können 2025 früher in den Ruhestand
Menschen mit einer Schwerbehinderung können im Jahr 2025 besonders früh in Rente gehen. Diese vorgezogene Altersrente ist die einzige, die vor dem 63. Geburtstag bezogen werden kann. Wer zum Beispiel 1963 geboren ist, kann bereits mit 61 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Allerdings werden dann Abschläge in Höhe von 10,8 Prozent (0,3 Prozent x 36 Monate) fällig.
Nach Angaben der DRV ist dies übrigens der letzte Jahrgang, der diese Rente vor dem 62. Geburtstag erhalten kann. Die Schwerbehindertenrente kann maximal drei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter mit Abschlägen in Anspruch genommen werden.
Rente mit 66 Jahren und 2 Monate: Diese Jahrgänge können 2025 in den Ruhestand gehen
Neben Menschen mit einer Schwerbehinderung können auch andere Senioren 2025 früher in den Ruhestand treten – und zwar abschlagsfrei. Die Altersgrenze für den abschlagsfreien Bezug der Regelaltersrente wird nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Jahr 2025 steigt die Regelaltersgrenze um weitere zwei Monate. Für den Jahrgang 1959 liegt es dann bei 66 Jahren und zwei Monaten. Wer also im Januar 1959 geboren ist und noch keine Altersrente bezieht, kann bei Erfüllung der Mindestversicherungszeit von fünf Jahren im April 2025 abschlagsfrei in Rente gehen.
Senioren, die im nächsten Jahr in Rente gehen wollen, aufgepasst: Die Altersrente gibt es nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Der Renteneintritt kann aber auch hinausgeschoben werden. Das bringt ein Rentenplus. Die später bezogene Rente erhöht sich um 0,5 Prozent für jeden Monat, den man später in Rente geht, wie „ihre-vorsorge.de“ berichtet.
Rente mit 64 Jahren und 6 Monaten: Diese Senioren haben Anspruch
Neben dem Jahrgang 1959 kann im kommenden Jahr auch der Jahrgang 1961 vorzeitig – also vor 67 – in Rente gehen. Allerdings unter einer kleinen Voraussetzung: 45 Versicherungsjahre. Denn: Seit 2014 gibt es ein besonderes Angebot für treue Kundinnen und Kunden der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren erreicht, kann deutlich vor dem regulären Renteneintrittsalter ohne Abschläge in Rente gehen. Möglich macht dies die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Für den Geburtsjahrgang 1961 gilt für diese besonders begehrte Rente eine Altersgrenze von 64 Jahren und sechs Monaten.
Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten angerechnet. Wer früh – etwa mit 16 Jahren – eine Lehre begonnen und sein Leben lang gearbeitet hat, erfüllt diese Voraussetzung leicht. Wer dagegen wie Akademiker erst spät ins Berufsleben eingestiegen ist oder längere Zeit Arbeitslosengeld II oder Bürgergeld bezogen hat, kann diese Rente in der Regel nicht erhalten, schreibt „ihre-vorsorge.de“ weiter.
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