Auf bestimmte Faktoren achten
Mehr Geld im Alter: Wichtige Tipps für zusätzliche Rentenpunkte
VonMichaela Ebertschließen
Mithilfe von Rentenpunkten lässt sich berechnen, wie viel Geld für den Ruhestand übrig bleibt. Auf einige, wichtige Faktoren sollte dabei besonders geachtet werden.
Wie hoch wird die Rente einmal sein? Diese Fragen hat sich wohl jeder schon einmal gestellt. In Sachen Altersvorsorge den Durchblick zu bewahren, ist jedoch gar nicht so leicht – schließlich gibt es immer wieder Änderungen rund um Rentenbeiträge, Eintrittsalter und Co.
Rentenpunkte sammeln: Wie das Geld im Alter steigen kann
Mit einer simplen Methode lässt sich jedoch errechnen, wie viel Geld jedem Arbeitnehmer im Ruhestand zusteht. In einem Artikel hat echo24.de bereits eine Tabelle veröffentlicht, die zeigt, wer später einmal wie viel Rente bekommt. Künftige Senioren sollten jedoch auch wissen, dass sich die Höhe der Rente nicht nur mithilfe des Gehalts berechnen lässt. Auch weitere Faktoren sind wichtig, um die Anzahl der sogenannten Rentenpunkte zu errechnen. Und umso mehr Rentenpunkte gesammelt wurden, desto mehr Rente ist im Alter möglich.
Wie viele Rentenpunkte habe ich?
Die Anzahl der Rentenpunkte kann dem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung entnommen werden. Ab dem 55. Lebensjahr bekommt jeder Arbeitnehmer einen solchen Bescheid alle drei Jahre zugeschickt. Außerdem können die Infos zu den eigenen Rentenpunkten jederzeit kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden.
Rentenpunkte können ein Leben lang gesammelt werden. Grundsätzlich hängt die Zahl der späteren Rentenpunkte davon ab, wie viel Geld im Verlaufe des Lebens in die Rentenversicherung eingezahlt wurde. Wer also ein höheres Gehalt hat, kann auch mehr Geld in dieses Modell einzahlen. Das System unterliegt somit zwar einem Leistungsprinzip, doch in einigen Fällen können auch weitere Rentenpunkte gutgeschrieben werden.
Rentenpunkte sammeln: In diesen Situationen gibt es einen Zuschlag
Denn: Beim Sammeln von Rentenpunkten werden auch Beiträge zur Solidargemeinschaft berücksichtigt, heißt es zum Beispiel beim „Handelsblatt“. Bestimmte Situationen im Leben können somit dazu führen, dass mehr Rentenpunkte auf dem Konto gutgeschrieben werden. Diese sind zum Beispiel:
- Pflege von Angehörigen
- Kindererziehung
- Zivil- und Wehrdienst
- Scheidung
- Ausbildungsjahre (maximal drei)
Pflege von Angehörigen: Beitrag zur Solidargemeinschaft wird auf Rentenkonto gutgeschrieben
Zusätzliche Rentenpunkte gibt es demnach, wenn Arbeitnehmer ehrenamtlich Angehörige, Bekannte oder Nachbarn pflegen. Dann zahlt die Pflegeversicherung unter Umständen in die Rentenversicherung ein. Dies unterliegt jedoch Vorgaben, wie zum Beispiel der Dauer der Pflege und dem Schweregrad der Pflegestufe.
Wer sich also an mindestens zehn Stunden am Tag, zweimal pro Woche um einen Menschen kümmert, der der mindestens der Pflegestufe zwei unterliegt, bekommt Rentenpunkte gutgeschrieben. Neben der Pflege darf jedoch maximal 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Zudem muss die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgen.
Mehr Rente durch Kindererziehung: Geld für Erziehungszeiten beantragen
Auch bei der Kindererziehung gibt es die Möglichkeit, sich Rentenpunkte gutschreiben zu lassen. Wie die „Deutsche Rentenversicherung“ mitteilt, wird die Kindererziehungszeit pro Jahr mit knapp einem Rentenpunkt angerechnet. Pro Kind kann mit etwa 110 Euro mehr auf dem Rentenkonto gerechnet werden. Was Eltern wissen müssen, erklärt echo24.de bereits.
Mit Zivil- und Wehrdienst: Mehr Rentenpunkte für den Ruhestand sammeln
Die Zeit beim Militär oder als Zivildienst lässt sich ebenfalls auf das Rentenkonto anrechnen. Allerdings gibt es hierbei einiges zu beachten: Durch mehrere Gesetzesänderungen kann die Zhal der entsprechenden Rentenpunkte varriieren. Grundsätzlich gilt aber, dass nur Wehr- oder Zivildiensttätigekiten von mindestesn drei Tage pro Woche angerechnet werden können. Zudem hängt die Zahl der Rentenpunkte vom Zeitraum der Durchführung ab:
| Vor dem 1. Mai 1961 | 0,75 Rentenpunkte pro Kalenderjahr |
| 1. Mai 1961 bis 31. Dezember 1981 | 1,0 Rentenpunkte pro Kalenderjahr |
| 1. Januar 1982 bis 31. Dezember 1991 | 0,75 Rentenpunkte pro Kalenderjahr |
| 1. Januar 1992 bis 31. Dezember 1999 | Rentenpunkte in Höhe von 80 Prozent der Bezugsgröße Ost/West |
| 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2019 | Rentenpunkte in Höhe von 60 Prozent der Bezugsgröße Ost/West |
| Seit dem 1. Januar 2020 | Rentenpunkte in Höhe von 80 Prozent der Bezugsgröße Ost/West |
Mehr Rentenpunkte durch Scheidung: Gesetz sorgt für Nachteilsausgleich
Wer sich scheiden lässt, hat ebenfalls die Möglichkeit, mehr Rentenpunkte zu bekommen. Denn seit 2009 gibt es ein Gesetz zum Versorgungsausgleich. Damit soll verhindert werden, dass bei einer Person deutliche Nachteile bei der Altersvorsorge entstehen. „Bei einer Scheidung werden alle Anrechte für die Altersvorsorge zusammengerechnet, die beide Eheleute im Zeitraum der Ehe erworben haben. Diese Ersparnisse für die Rente werden dann durch zwei geteilt und den Geschiedenen jeweils zu gleichen Teilen gutgeschrieben“, erklärt das „Handelsblatt“.
Aber Vorsicht: Es gibt auch ein Maximum an Rentenpunkten. Wie Geld es für die höchstmögliche Rente in Deutschland gibt, berichtet echo24.de bereits.
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