Widerspruch bei Fehler

Teure Nebenkosten-Nachzahlung: Was Mieter dagegen tun können

  • VonLaura Bernert
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Heizung, Wasser, Hausmeister – das und noch vieles mehr decken Mieter durch die Nebenkosten ab. Oftmals wird eine Nachzahlung nötig. Was tun, wenn der Vermieter Fehler in der Abrechnung macht?

Die Mietkosten in Deutschland sind hoch. Durch die Inflation und den CO₂-Preis steigen auch die Heizkosten an. Viele Mieter sorgen sich deshalb um die Abrechnung der Nebenkosten. Wie können sie sich gegen zu hohe Forderungen des Vermieters wehren?

Die Verbraucherzentrale macht Mietern Mut. Denn oftmals sind die Nebenkostenabrechnungen nicht korrekt und eine Zahlung nicht unbedingt nötig. Deshalb sollten Mieter genau hinschauen und einige Punkte in den Abrechnungen überprüfen.

Vermieter fordert hohe Nachzahlung – diese Fehler sollten Mieter in der Nebenkostenabrechnung prüfen

In den Abrechnungen müssen einige Angaben enthalten sein, damit sie ordnungsgemäß ist. Laut Verbraucherzentrale muss angegeben werden, wer die Abrechnung verfasst hat. Besonders bei einem Haus mit mehreren Mietparteien muss das Objekt benannt sein. Auch Abrechnungs- und Nutzungszeitraum muss der Mieter finden. Neben den Gesamtkosten muss auch aufgeschlüsselt werden, inwiefern die Kosten auf die einzelnen Mietparteien umgelegt wurden.

Nebenkostenabrechnungen und deren Nachzahlungen können besonders wegen der Heizkosten teuer werden.

Wichtig ist auch, dass der korrekte Betrag von den Gesamtkosten abgezogen wird. Denn die Mieter gehen mit den gezahlten Nebenkosten in Vorleistung. Wie hoch die Nebenkosten in Deutschland durchschnittlich sind, hat echo24.de bereits erläutert.

Fehler in der Nebenkostenabrechnung: In diesem Fall können Mieter Geld einbehalten

„Fehlt nur eine dieser Angaben, liegt keine formell-ordnungsgemäße Betriebs- und/oder Heizkostenabrechnung vor und eine Nachzahlungspflicht besteht nicht“, erklärt die Verbraucherzentrale. In solch einem Fall haben die Mieter Anspruch auf eine Korrektur. Bis dahin muss die Abrechnung nicht beglichen werden.

Doch Vermieter können nicht nur formale Fehler in der Abrechnung begehen. Der Betrag, der als Nachzahlung der Nebenkosten gefordert wird, setzt sich aus vielen Bereichen zusammen. Auch dort können sich Fehler einschleichen. Wer einen begründeten Verdacht hat, kann laut Verbraucherzentrale Widerspruch einlegen. Allerdings muss dieser begründet sein. Deshalb wird Mietern geraten, Experten beispielsweise von Verbraucherzentrale oder Mieterbund zu Rate zu ziehen. Auch Anwälte können die Abrechnung prüfen, das kostet allerdings Geld.

Nur durch einen Blick auf die Abrechnung werden die Fehler allerdings selten entdeckt. Grundlage für eine Prüfung der Nebenkostenabrechnung sind die Rechnungen und Belege, die der Vermieter über das Jahr gezahlt hat. Diese sollten die Mieter einsehen und auch Kopien anfertigen, rät die Verbraucherzentrale. Denn es ist das gute Recht der Mieter, auch wenn Vermieter oftmals nicht begeistert sind. Hier ändert sich 2025 allerdings das Mietrecht und Vermieter dürfen die Belege auch elektronisch vorlegen.

Geld einbehalten: In diesem Fall müssen Mieter keine Nebenkosten bezahlen

Verweigert der Eigentümer die Einsicht in die Rechnungen, dürfen Mieter sowohl geforderte Nachzahlungen als auch die Vorauszahlungen zurückhalten, so die Verbraucherzentrale. Allerdings muss zuvor das sogenannte Zurückbehaltungsrecht ausgesporchen werden. Laut Verbraucherzentrale genüge dafür ein Satz wie folgender:

„Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass bis zur Ausübung der Rechnungsprüfung ein Zurückbehaltungsrecht (§§ 273, 242 BGB) an einer möglichen Nachzahlung geltend gemacht wird (BGH, Beschl. vom 22.11.2011 – VIII ZR 38/11).“

Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung: So müssen Mieter die Nachzahlung nicht begleichen

Stellt sich tatsächlich heraus, dass die Abrechnung falsch ist, können Mieter Widerspruch einlegen. Dafür haben sie laut Verbraucherzentrale ein Jahr lang Zeit. Allerdings bleibt die Zahlungsfrist bestehen. Deshalb rät die Verbraucherzentrale, dass Mieter bis zum Ende der Frist mindestens Widerspruch eingelegt, Einsicht in die Belege gefordert und das Zurückbehaltungsrecht ausgesprochen haben. Ansonsten kann der Vermieter die Wohnung kündigen. Bei der Nebenkostenabrechnung müssen sich Vermieter allerdings auch an Fristen halten.

Ein weiterer Tipp: Der Widerspruch sollte per Einwurfschreiben verschickt werden. Denn so haben Mieter den Beweis, dass der Vermieter es tatsächlich erhalten hat. Ist die Abrechnung korrekt, aber der Mieter gerade knapp bei Kasse, ist es möglich, mit dem Vermieter einen Kompromiss zu finden. Es könne beispielsweise Ratenzahlung vereinbart werden, so die Verbraucherzentrale. Allerdings ist das ein freiwilliges Entgegenkommen des Vermieters und nicht verpflichtend.

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