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Berechnungen zeigen: Hier liegt die Grundrente im Jahr 2025 – Zuschlag für Senioren

  • Adrian Kilb
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Wer jahrelang gearbeitet, aber unterdurchschnittlich wenig verdient hat, kann seine Ruhestandsbezüge über die Grundrente aufstocken. Wie hoch diese 2025 ausfallen soll.

In Deutschland gilt ein alleinstehender Rentner mit einem Nettoeinkommen von 781 Euro oder weniger als arm. Das zeigen Auswertungen von „Statista“. Wenn die gesetzliche Rente unterdurchschnittlich niedrig ausfällt, gibt es die Möglichkeit, sie über die Grundrente aufstocken zu lassen. Anspruch darauf hat allerdings nur, mindestens 33 Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat.

Die volle Grundrente gibt es nach 35 Jahren in der Rentenversicherung. Auch durch anerkannte Pflege- und Kindererziehungszeiten sowie Krankheits- und Rehabilitationszeiten kann sich, neben den Beitragszahlungen in die Rentenkasse, ein Anspruch ergeben. Insgesamt profitieren nach Zahlen aus 2023 rund 1,1 der etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner von der Grundrente. Ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, überprüft die Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu Rentenbeginn.

Berechnungen der Grundrente zeigen: So hoch fällt sie im Jahr 2025 aus

Bei einem positiven Bescheid der DRV kann es 2025 nochmal deutlich mehr Geld geben. Nimmt man den seit Juli 2024 gültigen Rentenwert in Höhe von 39,32 Euro pro persönlichen Entgeltpunkt zugrunde und geht von 45 Jahren Arbeit in Vollzeit zum gültigen gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro aus, käme ein Ruheständler auf rund 1.129 Euro Rente (nach Sozialbeiträgen).

Ohne die Grundrente, die Anfang 2021 eingeführt wurde, wären es nur 884 Euro, rechnet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vor. Maximal kann die Grundrente dieses Jahr 460,60 Euro, ab Januar 2025 dann 481,67 Euro aufgrund des gestiegenen Rentenwertes betragen, schreibt die Lohnsteuerhilfe Bayern (lohi).

Neuer Rentenwert wirkt sich positiv auf die Grundwerte aus – Einkommensfreibeträge steigen

Bedingung für den vollen Grundrentenzuschlag ist bisher, dass das monatlich ermittelte zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden 1.375 Euro und bei Ehegatten 2.145 Euro nicht übersteigt. Ansonsten werden 60 Prozent des über dem Freibetrag liegenden Einkommens angerechnet, erklärt „Rentenbescheid24“.

Der neue seit Juli 2024 gültige Rentenwert wirkt sich aber hier positiv für Senioren aus. Dadurch steigen die Einkommensfreibeiträge 2025 nach § 97a Absatz 4 Sozialgesetzbuch auf 1.437 Euro bei Alleinstehenden und auf 2.242 Euro bei Eheleuten. Liegen die versteuernden Einkommen nicht über diesen Grenzen, können sich Ruheständler über die Auszahlung des Grund­renten­zuschlages ohne Kürzung freuen.

Saftige Zugewinne durch die gesetzliche Mindestrente in den vergangenen Jahren

Die Höhe der Grundrente berechnet die DRV jeweils zu Jahresbeginn neu. Die Rentenerhöhung 2024 wird also erst im Januar 2025 berücksichtigt. Für die Grundrente ab 1. Januar 2024 wurden die Steuerklärungen der Jahre 2021 oder 2020 verwendet. Betroffene Senioren hatten zu diesem Zeitpunkt durch den Zuschlag immerhin stolze 86 Euro im Monat mehr in der Tasche. Auch davor hatte der Grundrentenzuschlag schon vielen Rentnern einen saftigen Zugewinn beschert und im Jahr 2022 die Ruhestandsbezüge von Frauen durchschnittlich um 8,2 Prozent sowie bei Männern um 5,7 Prozent erhöht, teilte die Deutschen Rentenversicherung mit.

Eine Berechnung des Deutschen Gewerkschaftsbundes prognostiziert, wie hoch die Grundrente 2025 ausfällt.

So hoch steigen die Ruhestandbezüge durch die Grundrente

Die eigentliche Formel zur Berechnung der Grundrente ist komplex und umfasst viele Schritte. Auch der Verdienst spielt dabei eine Rolle. So darf dieser für die anzurechnenden Jahre nicht unter 30 Prozent des Durchschnittslohns liegen und ist auf 80 Prozent des Durchschnitts gedeckelt. Mit der Formel gibt es rund 12 Entgeltpunkte für die Rente mehr – wodurch wiederum die Gesamtrente, aktuell etwa um 400 Euro monatlich, steigt. Der Zuschlag wird übrigens auch bei einer Witwen-/Witwerrente berücksichtigt.

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