Ärger mit Vermieter

Unzulässige Mieterhöhung: Wie sich Mieter rechtlich wehren können

  • Adrian Kilb
    VonAdrian Kilb
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Mieterhöhungen sind in bestimmten Fällen zulässig, doch es gibt Grenzen. Um ihre Rechte durchzusetzen, können Mieter Hilfe bei Inkasso-Organisationen suchen.

Eine saftige Mieterhöhung kann ein echtes Ärgernis darstellen, ist aber in vielen Fällen erlaubt – beispielsweise, wenn unumgängliche Modernisierungen anstehen. Bei einem Staffelmietvertrag gehören Mieterhöhungen zur Regel, werden sie doch von vornherein festgelegt und erfolgen automatisch. Allerdings muss zwischen den Staffeln nach § 557a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) jeweils mindestens ein Jahr liegen.

Auch eine Mieterhöhung als Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete ist zulässig. Laut der sogenannten Kappungsgrenze dürfen in Deutschland die Mieten innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen. In bestimmten Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt sogar eine Kappungsgrenze von 15 Prozent, wie der Deutsche Mieterverein informiert. Das ist zum Beispiel in Hamburg, München, Köln, Stuttgart, Frankfurt am Main und Berlin der Fall. In der Bundeshauptstadt können sich Bewohner bei gierigen Vermietern jetzt an einen neuen Verein wenden.

Miete zu teuer? Mieter können sich rechtliche Hilfe holen

Generell darf die Miete höchs­tens 10 Prozent über der bei vergleich­baren Wohnungen am Ort liegen. Dafür sorgt die 2014 eingeführte Mietpreisbremse, die aktuell bis 2029 verlängert wurde und Bürger in Ballungszentren schützen soll. Manche Vermieter wollen aber noch mehr Geld kassieren. Mieter können sich dagegen wehren, wenn sie sich an Mieter­ver­eine und Rechts­anwälte wenden. Auch Verbraucherinkasso-Unternehmen liefern wertvolle Unterstützung. Seit 2016 gibt „Conny“ auf „wenigermiete.de“ Tipps zur Rechtsdurchsetzung im Mietrecht.

Jetzt bietet mit „Allright“ ein weiterer Verein diesen Service an, wie das Verbraucherportal „Chip“ berichtet. Auf der Startseite finden sich viele Hinweise rund um die Mietpreisbremse. Da es sich bei dieser um reines Zivilrecht handelt, müssen Mieter hier ohne Behördenhilfen für ihre Rechte einstehen. Durch die Beantwortung weniger Fragen sieht der Mieter, wie viel Mietersparnis im Bereich des Möglichen liegt.

Verbraucherinkasso-Unternehmen helfen in schweren Fällen: Rechtshilfe bei zu teurer Miete

Wenn eine Aufforderung zur Mietsenkung nicht fruchtet, hilft die Anlaufstelle genauso wie „Conny“ dabei, einen Streit mit dem Vermieter zu schlichten und den Mandanten gegebenenfalls gegen ihnen vor Gericht zu vertreten. Wird eine Mietersparnis erreicht, bekommt der Verbraucherinkasso-Verein ein Honorar, das sich nach der Miet­ersparnis berechnet. Der Service gilt zunächst nur für Berliner.

Der Mietberater bietet auch eine Überprüfung der Wohnnebenkosten an. Um diese checken, steht Verbrauchern zudem ein gemeinsames Tool des Deutschen Mieterbundes und von „co2online.de“ zur Verfügung. Laut dem Deutschen Mieterbund fallen für eine Wohnung von 65 Quadratmetern durchschnittlich etwas mehr als 200 Euro monatlich an. Bei 95 Quadratmetern sind es knapp 300 Euro.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Panthermedia/Wolfilser/montage:echo24.de

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