Geld hinzuverdienen

Arbeiten trotz Rente? Ab diesem Betrag drohen negative finanzielle Folgen

  • Lisa Klein
    VonLisa Klein
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Wer bereits Rentner ist, aber weiter arbeiten will, kann das in Deutschland inzwischen unbegrenzt machen – allerdings nicht immer ohne Folgen.

Die Höhe der Rente im Alter hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Dabei können die Unterschiede bei der Rentenhöhe sehr groß sein. Eine Tabelle zeigt, wer wie viel Geld bekommt. Für einige reicht die Rente im Alter nicht aus zum Leben. Immer mehr Rentner brauchen finanzielle Unterstützung und beziehen zum Beispiel die Grundsicherung trotz Rente. Wer körperlich dazu in der Lage ist, kann auch während der Rente weiterarbeiten.

echo24.de berichtete bereits, was bei einem Nebenjob für Rentner wichtig ist. Eine Obergrenze für den Hinzuverdienst gibt es für Rentner inzwischen nicht mehr. Die Rente wird in keinem Fall gekürzt. Aber: Es gibt eine bestimmte Grenze beim Hinzuverdienst, ab der es finanzielle Auswirkungen gibt.

Arbeiten als Rentner: Wie viel darf ich hinzuverdienen?

Die „Deutsche Rentenversicherung“ (DRV) erklärt: „Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen, wirkt sich eine Beschäftigung nicht mehr auf Ihre Altersrente aus“. echo24.de berichtet, welche Jahrgänge regulär noch vor 67 in Rente dürfen. Die meisten müssen allerdings länger auf den Ruhestand warten und die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren.

„Seit Januar 2023 können Sie zu Ihrer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Das gilt auch, wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen“, erklärt die „DRV“. Die „Deutsche Rentenversicherung“ stellt klar: „Es ist also möglich, zwei Einkünfte – Ihre Rente und Ihr Arbeitsentgelt – nebeneinander zu beziehen.“

Und weiter: „Sie können so viel zu Ihrer Rente hinzuverdienen, wie Sie möchten, ohne dass Sie Ihren Rentenanspruch gefährden würden.“ Bis Dezember 2022 galt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro.

Rente und Gehalt kassieren: Damit müssen Rentner rechnen

Richtig gelesen: Rentner können so gleich doppelt kassieren. Allerdings sollte sich hier nicht zu früh gefreut werden. Denn: Auch im Alter müssen weiterhin Steuern gezahlt werden. Darauf weist auch die „DJV“ hin.

echo24.de erklärte bereits, wie viel Steuern etwa bei einer Rente in Höhe von 1600 Euro abgezogen werden. Wenige Rentner sind von der Steuer befreit: Wo die Grenzen liegen.

Die „Deutsche Rentenversicherung“ erklärt: „Der Arbeitgeber behält die Steuern, die bei Ihrer Beschäftigung anfallen, gleich ein. Bei der Rente ist das anders. Hier werden zwar in der Regel die Kranken­ und Pflegeversicherungsbeiträge von der Rente einbehalten, nicht aber die Steuern. Und da sich durch die zusätzliche Rente Ihr Gesamteinkommen erhöht, fallen häufig auch höhere Steuern an. Das bedeutet, dass Sie einmal im Jahr eine Steuererklärung abgeben müssen“.

Rente beziehen und arbeiten: Bis zu dieser Grenze gibt es keine negativen finanziellen Folgen

Und hier wird es jetzt spannend. Die „Minijobzentrale“ erklärt: „Für Rentner gelten die normalen Minijob-Regelungen. Sie dürfen durchschnittlich im Monat maximal 538 Euro verdienen. Über ein ganzes Jahr können Sie mit einem Minijob also bis zu 6.456 Euro verdienen.“

Für den Minijob werden keine Steuern und keine Sozialabgaben fällig, wie „Smartsteuer“ erklärt. Die „Minijobzentrale“ schreibt dazu ergänzend: „Für Rentner mit einem Minijob mit Verdienstgrenze gilt das gleiche wie für alle anderen Minijobber: Auch, wenn ein Minijob grundsätzlich steuerpflichtig ist, zahlt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin in der Regel die pauschale Lohnsteuer. Diese liegt bei 2 Prozent des Verdienstes. Für Sie als Rentnerin oder Rentner spielt sie in der Steuererklärung keine Rolle.“

Wer mehr verdient als bei einem Minijob erlaubt, muss mit Steuern und anderen Abgaben als finanzielle Folgen rechnen. Wer das Renteneintrittsalter erreicht hat, muss übrigens nicht in Rente gehen. Es kann auch einfach so weitergearbeitet werden. echo24.de erklärt, was passiert, wer das Rentenalter erreicht hat, die Rente allerdings noch nicht in Anspruch nimmt und weiter arbeitet.

Ausnahmen für Rentner: Für diese Personengruppen ist der Hinzuverdienst beschränkt

Andere Regeln beim Hinzuverdienst gelten laut „DRV“ etwa bei Hinterbliebenenrenten wie der Witwenrente. Bei der Waisenrente hingegen wird zusätzliches Einkommen wiederum nicht beachtet.

Auch bei der Erwerbsminderungsrente kann der Hinzuverdienst folgen haben. echo24.de berichtet, was für den Nebenjob gilt, wenn eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird.

Rubriklistenbild: © IMAGO/ IMAGO, Bihlmayerfotografie/ Collage: echo24.de

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