Entsorgung
Fristlose Kündigung wegen Müll: Wo Mieter keinen Abfall lagern dürfen
- VonLaura Bernertschließen
Für Mieter von Wohnungen gibt es viele Regeln – auch bei der Entsorgung und Lagerung von Müll. Konsequenzen können Abmahnungen und Kündigungen sein.
Wer in einer Wohnung zur Miete lebt, muss sich einigen Regeln des Vermieters unterordnen. So können Vermieter verbieten, dass im Stehen geduscht wird oder wie lange das Wasser laufen darf. In der Wohnung dürfen die Mieter auch nicht alles lagern. Neben Giftstoffen und Feuerwerkskörpern gibt es auch für die Lagerung von Müll Auflagen.
Einen Behälter für Gemüseabfälle, ein Beutel für den Restmüll, ein Karton mit Altpapier und ein gelber Sack voll mit Plastik – so dürfte in vielen Haushalten der Müll gesammelt werden. Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Doch wenn der Müll überhandnimmt, kann das gravierende Folgen haben.
Müll ordnungsgemäß lagern – wann Mietern die Kündigung droht
Denn laut „Immowelt“ dürfen Mieter keinen Müll in ihrer Wohnung lagern. Deshalb sollten Vermieter einen Abstellplatz zur Verfügung stellen. Das ist allerdings nicht verpflichtend. Beim Abstellen der Tonnen, besonders für Biomüll, sollte beachtet werden, dass alle Mieter ohne Geruchsbelästigung lüften können.
Wird zu viel Müll in der Wohnung gelagert, kann das eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen. So entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth im Jahr 2017. Stellt der Mieter den Müll, beispielsweise einen gelben Sack, vor die Wohnungstür ins Treppenhaus, um ihn später zu entsorgen, ist keine Kündigung zu befürchten, erklärt „Mieterengel.de“.
Abmahnung und Kündigung: Das droht Mietern bei falscher Müll-Lagerung
Im Juni 2023 hatte demnach ein Gericht in Berlin zugunsten einer Mieterin geurteilt. Der Vermieter hatte sie kündigen wollen, da sie gelegentlich den Kinderwagen oder Müllsäcke im Flur abstellte. Solange der Zugang für andere Mieter nicht wesentlich eingeschränkt werde, sei das kein Grund für eine Kündigung, so das Gericht.
Stellen Mieter den Müll nicht nur kurz ab, kann der Vermieter die Einhaltung der Hausordnung verlangen und zur Abmahnung greifen. Riecht der Müll nicht nur, sondern zieht auch Ungeziefer an, sollte der Vermieter einschreiten. Ansonsten können die übrigen Wohnparteien Mietminderungen geltend machen. In welchen Fällen der Vermieter die Kaution einbehalten darf, hat echo24.de bereits erklärt.
Müll-Entsorgung: Weshalb Mieter Abfall nicht in der Wohnung lagern dürfen
Doch worauf beruhen diese Regeln zur Lagerung von Müll? Laut „Mietrechtslexikon“ sind Mieter dazu verpflichtet, Schäden zu verhindern und die Wohnung pfleglich zu behandeln. Dazu gehört auch, den Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Denn Müll kann nicht nur unangenehm für alle Wohnparteien riechen, sondern auch Schädlinge anziehen oder Schimmel auslösen.
Rubriklistenbild: © dpa / Montage: echo24
