Pflegegeld und Sachleistungen
Mehr Geld für Pflegestufe 2: Tabelle zeigt – so steigen die Beiträge 2025
VonJuliane Reyleschließen
Die Pflegereform bringt mehr Geld für Pflegende und Pflegebedürftige. Wie viel und welche Beträge steigen im neuen Jahr? Eine Tabelle gibt einen Überblick.
Ob Kinder, Senioren oder Menschen mittleren Alters: Wer pflegebedürftig ist und eine Pflegestufe hat, hat Anspruch auf Geld, Entlastung und/oder Sachleistungen. Die Beträge werden im Rahmen der Pflegereform ab 2025 erhöht. Insgesamt sollen sowohl die monatlichen Beträge für Pflege, als auch die Beträge die für Sachleistungen zur Verfügung stehen um Rund 4,5 Prozent angehoben werden. Was bedeutet das für Personen mit Pflegegrad 2?
Welche Leistungen stehen Personen mit Pflegegrad 2 zu?
Pflegebedürftig sind laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen. Welchen Pflegegrad eine Person erhält, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach genau geregelten Richtlinien, wie Pflege-Haus“ erklärt.
Der Pflegegrad bestimmt nicht nur die Intensität der Pflege, sondern auch die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Im Gegensatz zu Personen mit Pflegegrad 1 haben Personen mit Pflegegrad 2 sowohl Anspruch auf Pflegegeld als auch auf Sachleistungen. Außerdem kann ein Entlastungsbetrag beantragt werden. Alle drei Leistungen werden ab 2025 erhöht. Eine Tabelle zeigt die Zuschläge für Pflegebedürftige je nach Pflegegrad.
Tabelle gibt Überblick: Wie viel Geld steht Personen mit Pflegestufe 2 ab 2025 zu?
Sowohl der Entlastungsbetrag, als auch das Pflegegeld und der Betrag für Pflegesachleistungen werden ab 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Das heißt dass Personen mit Pflegegrad 2 ab 2025 nicht mehr 332 Euro, sondern 347 Euro Pflegegeld zustehen, wie „pflege.de“ schreibt. Der Entlastungsbetrag steigt um 5,63 Euro, das bedeutet ab 2025 gibt es 130,63 Euro Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige, wie die „Allgäuer Zeitung“ berichtet.
| Leistung | Monatlicher Betrag ab 2025 |
| Entlastungsbetrag | 130,63 Euro |
| Pflegegeld | 347 Euro |
| Pflegesachleistungen | 796 Euro |
Mit Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 einen ambulanten Pflegedienst finanzieren. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegeversicherung, wie „Pflege.de“ schreibt. Der Betrag für Pflegesachleistungen steigt ab 2025 von 761 Euro auf 796 Euro. Auch für Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege oder teilstationärer Pflege steigen die Beträge im neuen Jahr.
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