Anrecht verjährt
Pflichtteil beim Erben: Bis wann Hinterbliebene Anspruch erheben müssen
VonLisa Kleinschließen
Dem Erbrecht in Deutschland zufolge haben bestimmte Angehörige Anspruch auf einen Pflichtteil. Hinterbliebene müssen selbst aktiv werden – und das innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
Wer enterbt wird oder im Testament nur geringfügig berücksichtigt wird, hat unter Umständen Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes. Nur in Ausnahmefällen kann jemand vollständig enterbt werden. Wem ein Pflichtteil zusteht, sollte zügig aktiv werden. Denn: Der Anspruch auf den Pflichtteil eines Erbes verjährt. Wie lange haben Hinterbliebene Zeit, Anspruch zu erheben?
Anspruch auf Pflichtteil: In diesem Zeitraum müssen Erben handeln – Anrecht verjährt
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) erklärt: „Pflichtteilsansprüche sind innerhalb von drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem die Pflichtteilsberechtigten von dem Eintritt des Erbfalls und von der sie beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch innerhalb von dreißig Jahren nach dem Erbfall geltend zu machen.“
Bedeutet: Ab dem Moment, in dem Hinterbliebene von einem Todesfall erfahren, haben die Angehörigen drei Jahre lang Zeit, um Anspruch auf den Pflichtteil zu erheben. Ebenfalls drei Jahre Zeit haben Hinterbliebene nach einem Todesfall ab dem Moment, in dem sie erfahren, dass sie etwa enterbt worden sind oder zu gering berücksichtigt worden – etwa nach der Testaments-Eröffnung.
Dass ein Anspruch „spätestens jedoch innerhalb von dreißig Jahren nach dem Erbfall geltend zu machen“ ist, soll vor allem auch Angehörige schützen, die nicht zeitnah über den Todesfall oder die „beeinträchtige Verfügung“ in Kenntnis gesetzt werden. Das ist beispielsweise für Kinder oder Enkel relevant, die nur schlechten oder gar keinen Kontakt zu ihren Verwandten haben und vielleicht gar nicht wissen, woher sie stammen.
Erbrecht in Deutschland: Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?
Ein gesetzlich geregelter Pflichtteil steht sowohl Kinder zu, als auch Ehepartnern. Laut BMJ sind auch Enkel pflichtteilsberechtigt. Gibt es keine Verwandten dieses Grades, haben noch lebende Eltern ein Anrecht auf den Pflichtteil des Erbes. Entfernte Verwandte haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Gibt es kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge.
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