Was wirklich erlaubt ist

Geruchsbelästigung: Was tun, wenn der Nachbar ständig grillt?

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Der Geruch eines Grills kann Appetit erwecken – aber auch die Nachbarn verärgern. Was also können Betroffene tun, wenn die Nachbarn ständig grillen?

Mit dem Frühling hat auch die Grillsaison begonnen und die Nachbarn legen wieder Steaks, Bratwürste und Spieße auf den Rost. Das kann für die Menschen in der Nachbarschaft eine echte Belästigung sein. Neben einer zu lauten und ausgelassenen Grillparty gilt auch der Geruch von Grillanzünder, Feuer und Fett als Geruchsbelästigung.

Ebenso wie für das Duschen in einem Mehrfamilienhaus in der Nacht gibt es deshalb wichtige Regeln, die vor dem Grillen beachtet werden sollten. Werden diese nicht eingehalten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit dem Grillgeruch der Nachbarn umzugehen.

Nachbarn grillen ständig – ist das erlaubt? Diese Regeln gelten

Um die Nachbarn auf ihren Grill auf Balkon, Terrasse oder im Garten anzusprechen, gilt es folgende Aspekte zu beachten:

  • Nachtruhe ab 22 Uhr für Lärm
  • Rauch- und Geruchsbelästigung
  • Hausordnung beachten
  • Häufigkeit und Dauer des Grillens
  • Uhrzeit des Grillens
  • Ankündigung der Grillparty

Neben dem Grillen als Hobby wird das Brutzeln von Fleisch, Gemüse und Fisch in der Grillsaison oft auch als Party veranstaltet. Dabei ist zu beachten, dass ab 22 Uhr Nachtruhe herrscht und die Lautstärke der Gartenparty reduziert werden muss. Sowohl Musik als auch Gespräche sollten dann nur in moderatem Rahmen stattfinden. Übrigens kann sogar das Zuschlagen von Autotüren während der Nachtruhe mit bis zu 80 Euro Bußgeld bestraft werden.

Aber Vorsicht: Nicht nur der Lärm einer Party, auch der Geruch wird von der Nachbarschaft oft als störend empfunden. Während sich die einen über ihr duftendes Steak mit Barbecue-Soße freuen, ärgern sich die anderen über den sogenannten „Grillgeruch“ und Qualm.

Grillgeruch bei den Nachbarn: Was ist erlaubt oder verboten?

Immer wieder landen Nachbarn wegen des Grillens vor Gericht. Doch ein klares Gesetz, das regelt, wann, wie oft, wie und wo gegrillt werden darf, gibt es noch nicht. Aber neben den Hausordnungen der Mieter gibt es einige Gerichtsurteile, die beachtet werden sollten. In der Hausordnung dürfen Vermieter sogar ein Grillverbot festschreiben oder Holzkohlegrills verbieten, während die Verwendung eines Elektrogrills erlaubt sein kann.

Wie der „Nachbarrecht-Ratgeber“ schreibt, wurde in einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2002 entschieden, dass wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung trotz entsprechender Abmahnungen sogar eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen können.

Bereits 1995 wurde entschieden, dass der beim Grillen im Freien entstehende Rauch, wenn er konzentriert in Wohn- und Schlafräume benachbarter Wohnungen dringt, eine erhebliche Belästigung der Nachbarn darstellt. Beim Grillen ist daher darauf zu achten, dass die Nachbarschaft nicht übermäßig belästigt wird. Dabei kann es helfen, das Grillen anzukündigen. Im Wissen, dass Rauch und Gerüche entstehen können, können die Anwohner dann vorher Fenster und Türen schließen.

Gestank, Rauch und Qualm der Nachbarn: So oft darf gegrillt werden

Wie oft gegrillt werden darf, ist bisher auch nicht einheitlich entschieden. Das „Amtsgericht Bonn“ entschied in einem Prozess, dass Vermieter verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass nur einmal im Monat gegrillt werden darf und das Grillen 48 Stunden vorher angekündigt werden muss, wie „Engels & Völkers“ schreibt. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschied dagegen, dass nicht länger als zwei Stunden und nicht später als 21 Uhr gegrillt werden darf. Das Amtsgericht Westerstede erlaubte zehn Grilleinheiten pro Jahr.

13 deutsche Gerichte, die sich sehen lassen können

Blick von oben auf Rosenkohl-Kartoffel-Auflauf mit Speck auf einem Teller.
Bratäpfel mit Zimt
Beef roulade with potato and red cabbage on plate PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxHUNxONLY SARF03754
Armer Ritter mit Honig auf einem Teller.
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Da ein Gerichtsverfahren nicht nur zu Nachbarschaftsstreitigkeiten führen kann, sondern auch mit hohen Kosten und einem erheblichen Zeitaufwand verbunden ist, empfiehlt es sich, das Grillen mit den Nachbarn einvernehmlich zu regeln. Dabei kann helfen, das Grillen anzukündigen und nicht zu lange, zu spät oder zu häufig zu grillen. Auch die Verwendung von weniger intensiv riechendem Grillgut oder einem Elektrogrill ohne Kohlegeruch, Rauch und Grillanzünder kann helfen. Übrigens gilt, Vorsicht beim Grillen: Bestimmte Fleischsorten dürfen auf keinen Fall auf den Rost.

Mögliche Lösungen bei Streitigkeiten über Grillgerüche können sein:

  • Vereinbarte Grillzeiten einhalten
  • Ort des Grillens verlegen
  • Dauer des Grillens minimieren
  • Grillen vorab ankündigen
  • Kohlegrill durch Elektrogrill ersetzen
  • Die Nachbarn zum Grillen einladen

Wird keine einvernehmliche Lösung für das Grillen gefunden, können die grillenden Nachbarn sogar angezeigt werden. Die Polizei kann vorübergehend für Ordnung sorgen, ein Gericht kann über eine längerfristige Regelung entscheiden.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Blickwinkel

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