Informationen zur Pflegeversicherung
Tabelle gibt Überblick: So viel Geld gibt es für Pflegegrad 1 bis 5
VonJuliane Reyleschließen
Nicht sicher, welchem Pflegegrad die Angehörigen zugehören? echo24.de erklärt, wem welche Leistungen von Pflegestufe 1 bis 5 zustehen.
Die Pflegegrade 1 bis 5 bilden die Grundlage für die Leistungen, die Pflegebedürftige in Deutschland erhalten. Doch was bedeuten diese Grade eigentlich und welche Leistungen sind damit verbunden? echo24.de erklärt alles Wichtige zu den Pflegegraden und den damit verbundenen Unterstützungsangeboten der Pflegeversicherung. Ab 2025 werden übrigen sie Beträge der Pflegeversicherung steigen – eine Tabelle zeigt, wie viel Geld den Betroffenen ab 2025 zusteht – je nach Pflegegrad. Personen mit Pflegegrad 1 erhalten ab 2025 andere Beträge als Personen mit Pflegegrad 2.
Stufen der Pflege: Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade, auch Pflegestufen genannt, dienen dazu, den individuellen Unterstützungsbedarf einer Person zu ermitteln. Sie werden auf der Grundlage einer sogenannten Pflegebegutachtung ermittelt. Dabei werden verschiedene Bereiche wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder geistige Fähigkeiten bewertet. Für die Bestimmung des Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) damit, die Pflegebedürftigkeit und die Schwere zu ermitteln, erklärt „Verbraucherzentrale.de“.
Pflegestufe bestimmt Leistungen der Versicherung: Welche Pflegegrade gibt es?
| Pflegegrad | Merkmale |
| Pflegegrad 1 | Leichte Einschränkungen im Alltag, zum Beispiel bei der Körperpflege oder der Haushaltsführung |
| Pflegegrad 2 | Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die regelmäßig Hilfe benötigen |
| Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Die Pflegegrade 1-5 beschreiben die Schwere der Pflegebedürftigkeit. Während bei Pflegestufe 1, die Betroffenen nur leichte Einschränkungen im Alltag haben, sind bei Pflegestufe 5 schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorhanden und besondere Anforderungen an pflegerischer Versorgung notwendig, wie „Pflege.de“ erklärt.
Je nach Pflegegrad unterscheiden sich die Ansprüche auf die Leistungen der Pflegeversicherung. Während Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 1 nur ein Entlastungsbetrag zusteht, erhalten Personen mit Pflegestufe 2 ab 2025 mehr Geld für Pflege, Sachleistungen und Entlastung. Auch die Pflegestufe 3 erhält ab 2025 mehr Geld – eine Tabelle zeigt wie viel.
Tabelle zeigt: Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 1 bis 5 aktuell zu?
| Pflegegrad | Leistung |
| Pflegegrad 1 | 125 Euro Entlastungsbetrag |
| Pflegegrad 2 | 125 Euro Entlastungsbetrag, 316 Euro Pflegegeld, 689 Euro für Sachleistungen, |
| Pflegegrad 3 | 125 Euro Entlastungsbetrag, 545 Euro Pflegegeld, 1.298 Euro für Sachleistungen, |
| Pflegegrad 4 | 125 Euro Entlastungsbetrag, 728 Euro Pflegegeld, 1.612 Euro für Sachleistungen, |
| Pflegegrad 5 | 125 Euro Entlastungsbetrag, 901 Euro Pflegegeld, 1.995 Euro für Sachleistungen, |
Die Tabelle des „Bundesgesundheitsministerium“ zeigt alle Leistungen für Pflegebedürftige ab 2017 an. Doch 2023 hat das Ministerium eine Rentenreform beschlossen, die für eine Erhöhung der Beträge um rund 4,5 Prozent sorgt. Ab 2025 werden die Beträge also steigen. Entlastungsbetrag, Pflegegeld und Sachleistungen werden um 4,5 Prozent erhöht.
Tabelle gibt Überblick: Welche Leistungen stehen ab 2025 bei Pflegegrad 1 bis 5 zu?
Im Rahmen der Pflegereform werden die Beträge, die die Pflegeversicherung an Betroffene mit Pflegegrad auszahlt oder für Sachleistungen zur Verfügung steht, um 4,5 Prozent erhöht. Die Pflegegelder steigen also ab 2025. Daraus ergeben sich folgende Leistungen:
| Pflegegrad | Leistung ab 2025 |
| Pflegegrad 1 | 131 Euro Entlastungsbetrag |
| Pflegegrad 2 | 131 Euro Entlastungsbetrag, 347 Euro Pflegegeld, 796 Euro für Sachleistungen |
| Pflegegrad 3 | 131 Euro Entlastungsbetrag, 599 Euro Pflegegeld, 1.497 Euro für Sachleistungen |
| Pflegegrad 4 | 131 Euro Entlastungsbetrag, 800 Euro Pflegegeld, 1.859 Euro für Sachleistungen |
| Pflegegrad 5 | 131 Euro Entlastungsbetrag, 990 Euro Pflegegeld, 2.299 Euro für Sachleistungen |
Wie wird ein Pflegegrad beantragt?
Wer vermutet, einen Pflegegrad zu benötigen oder Angehörige hat, die gepflegt werden müssen, sollte sich an den Hausarzt oder an einen ambulanten Pflegedienst wenden. Diese Institutionen können bei der Beantragung eines Pflegegrades unterstützen. Für die Einteilung in eine Pflegestufe wird die Pflegesicherung Medizinischen Dienst (MD) für eine Beurteilung beantragen. Der MD erstellt dann ein entsprechendes Gutachten, das als Grundlage für die Einstufung in eine Pflegestufe dient, wie „familiara“ erklärt. Die Einteilung in eine Pflegestufe hängt von der Schwere der Pflegebedürftigkeit ab.
Bei vollstationärer Pflege oder bei teilstationärer Pflege werden ebenfalls Zuschüsse von der Pflegeversicherung gezahlt, die ab 2025 höher ausfallen als bisher.
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